Aufsatz 
Beiträge zur Geschichte der Frei-und Reichsstadt Worms und der daselbst seit 1527 errichteten Höheren Schulen / Adalbert Becker
Entstehung
Einzelbild herunterladen

Organiſation der Trivial⸗ oder Realſchulen durch Emmerich Joſeph. 209

dasjenige, was es vermöge der Fundation an das in die Stelle des ehemaligen Jeſuiten⸗Collegiums⸗ getretene Seminarium zu entrichten habe, auch ferner unzertrennt und ohne allen Abzug dahin abliefere. In einem Schreiben vom 3. Dez. 1774 verſucht das Capitel unter Bezugnahme auf die Stiftungsurkunde vom Jahre 1613 nochmals nachzuweiſen, daß jene Stiftung ganz perſönlich für die Jeſuiten beſtimmt geweſen ſei, und daß deshalb das Capitel berechtigt ſei, von neuem die Mittel zu beſtimmen, die es wirklich bewillige. Da aber der Fürſtbiſchof dem Domdechanten durch einen Geheimrath erklären ließ, er erwarte von dem Domcapitel eine mit der von ihm eröffneten Willensmeinung übereinſtimmende Erklärung, ſo beſchloß das Capitel am 9. Dez. 1774ſeinen jährlichen Beitrag ohne den mindeſten Abzug an das Seminarium entrichten zu laſſen und alles übrige Sr. Kurfürſtl. Gnaden zur höchſtgefälligen Verfügung unterthänigſt anheim zu ſtellen. Ueber den Lehrplan des fürſtbiſchöflichen Gymnaſiums zu Worms.

Biſchof Emmerich Joſeph theilte dem Domcapitel zu Worms in ſeinem Schreiben vom 17. Nov. 1773(ſ. oben S. 207.) mit, er wolle die neue Wormſer Schule nach dem in ſeinen Kurlanden für die neuen lateiniſchen oder Mittelſchulen eingeführten Lehrplan einrichten. Es iſt deshalb erforderlich, die Grundzüge desſelben hier vorzuführen.

Der Lehrplan, den Biſchof Emmerich Joſeph den lateiniſchen Schulen oder Mittel⸗ ſchulen gab, war für die Zeit vom 12. bis 16. Lebensjahr beſtimmt, und es wurden für dieſe vier Jahre acht halbjährige Lehrcurſe eingeführt. Als Unterbau zu einer ſolchen Latein⸗ ſchule wurden die ebenfalls von Emmerich Joſeph reorganiſirten niederen Schulen, insbeſondere dier ſog. Trivial⸗ und Realſchulen der Pfarreien der kurfürſtlichen Reſidenzſtadt eingerichtet. Weil dem Kurfürſten nicht verborgen war, daß die Urſache des mangelhaften Unterrichts der Jugend vor⸗ züglich aus dem Mangel geſchickter Lehrer ſich ergebe, deren Heranbildung bis dahin mancherlei Hinderniſſe im Wege ſtanden, ſo ließ er, ehe er im Jahre 1773 an die Reorganiſation der höheren Schulen ſchritt, ſchon länger als zwei Jahre vorher, in Mainz eine kurfürſtliche Schullehrer⸗ Academie errichten, um für die elementaren Stadt⸗ und Landſchulen tüchtige Werkzeuge für den Grund legenden Unterricht heranzubilden. Tüchtige Lehrer ſollten in den Volksſchulen der Stadt und des Landes angeſtellt werden. Die Pfarreiſchulen der Stadt Mainz ſollten zu ſog. Trivial⸗ und Realſchulen umgebildet werden. In dieſen Schulen ſollte ein gründliches, inniges und ver⸗ nünftiges Chriſtenthum die Schüler in dem zärteſten Alter zu rechtſchaffenen Chriſten und Bürgern erziehen. Die Art, wie ſie im Leſen und Schreiben unterrichtet werden ſollten, ſollte vom 5. Jahre an ihren Verſtand öffnen und demſelben Ordnung und Deutlichkeit geben. Uebungen in der deutſchen Sprache ſollten ihnen nicht nur die Fähigkeit geben, ſich in der Mutterſprache ſchriftlich gut auszudrücken, ſondern auch den ſo lange erwünſchten Grund legen, eine jede fremde Sprache mit ungemein leichterer Mühe zu erlernen. Außerdem ſollte die Trivialſchule im Rechnen nebſt dem Weſentlichſten aus der Meßkunſt, Mechanik, Baukunſt unterweiſen, und das Brauchbarſte aus der Naturlehre und Kunſtgeſchichte geben. Praktiſche Begriffe vom bürgerlichen Gewerbe ſollten den Unterricht mit angenehmer Abwechslung beleben und dem Schüler fürs ganze Leben nützliche Be⸗ griffe geben.Endlich verſchafft eine, obſchon nur allgemeine Kenntnis der Geſchichte dem jugend⸗ lichen Geiſt den Vortheil, den Weltlauf voriger Zeiten zu überſehen, und feuert eben dadurch deſſen fernere Wißbegier an.*) Ein Schüler, der ſpäter in die lateiniſche Schule eintreten

*) Vgl. Entwurf, nach welchem die Trivial⸗ und Realſchulen in den Pfarreien der kurfürſtlichen Reſidenz⸗ ſtadt Mainz werden eingerichtet werden. Außerdem vgl.: Entwurf, nach welchem die ſog. Lateiniſchen Schulen in

den kurmainziſchen Landen ꝛc. werden eingerichtet werden, Mainz 1773, S. 48. 1 27