Aufsatz 
Beiträge zur Geschichte der Frei-und Reichsstadt Worms und der daselbst seit 1527 errichteten Höheren Schulen / Adalbert Becker
Entstehung
Einzelbild herunterladen
  

Karl Theodor von der Pfalz zieht Vermögenstheile des Wormſer Jeſuitencollegs ein. 207

Worms es zugeſtanden hätte, daß dieſem für ſein Territorium die zuſtändigen Mittel des Wormſer Jeſuitencollegs zur Creirung eines fürſtbiſchöflichen Gymnaſiums überlaſſen werden müßten.

Auf ein Schreiben Emmerich Joſephs vom 6. März 1774, worin ſich derſelbe auf eine kaiſerliche Entſcheidung beruft und beſonders das Gut in Gerolsheim und die in der Pfalz aus⸗ geliehenen Capitalien beanſprucht, erwiedert Karl Theodor am 11. März 1774, dem Anſinnen wegen Ueberlaſſung der in ſeinen Kurlanden befindichen, dem ehemaligen Jeſuitencollegium zu Worms zuſtändig geweſenen Güter, Capitalien und Renten, würde er ohne alle Einrede zu genügen keinen Anſtand nehmen, wenn von allen Landesherrſchaften, mit denen er in derartiger Beziehung ſtehe, die unbeſchränkte Gegenſeitigkeit bündigſt zugeſichert und gewahrt würde. Da er aber bis jetzt von verſchiedenen Stellen her unleugbare Proben anderer Geſinnung wahrgenommen, und der von Kaiſerl. Majeſtät bei einzelnen Vorkommniſſen gefaßte Beſchluß dem ganzen Römiſchen Reiche noch keinen unveränderlichen Maßſtab auferlege, ſo ſehe er ſich genöthigt, in hergebrachter Freund⸗ ſchaft ſeine frühere Erklärungen zu wiederholen, damit er nicht durch willfährige Verabfolgung auf der einen Seite und erſchwerte Einnahme von der anderen Seite außer Stand geſetzt werde, die eigenen höchſtnöthigen Einrichtungen in den Kurlanden unverkürzt zu erhalten. Nochmals richtete Emmerich Joſeph an den Kurfürſten von der Pfalz am 14. April 1774 ein Schreiben, in dem er ausführlich ſeinen Anſpruch auf alle in anderen Territorien gelegenen Zubehörungen zu dem im Wormſer Hochſtift gelegenen Haupttheil der geiſtlichen Stiftung des ehemaligen Jeſuitencollegs unter Bezugnahme auf den Geiſt und den höheren Zweck der alten Stiftung und auf die gedachte oberſtrichterliche Entſcheidung des Kaiſers begründete.

In welcher Weiſe die Verhandlungen mit Kurpfalz im Ganzen oder in einzelnen Fällen zu Ende geführt wurden, ergibt ſich nicht aus den Urkunden des Darmſtädter Archivs, unter welchen das Schreiben vom 14. April 1774 das letzte der von Emmerich Joſeph an Kurpfalz gerichteten Mittheilungen iſt. Man kann deſſen ſicher ſein, daß Karl Theodor nicht leicht heraus gab, was er einmal confiscirt oder vielleicht ſchon verwendet hatte..

Oben wurde erwähnt, daß ſchon am 9. Sept. 1773 das Domcapitel zu Worms Bedenken dagegen ausſprach, daß Emmerich Joſeph den ganzen Beſitz des ehemaligen Jeſuitencollegs für die zu errichtende neue Schule in Anſpruch nahm, obwohl darunter eine alte Stiftung des Domcapitels aus dem Jahre 1613 geweſen ſei. Am 17. November 1773 eröffnet der Kurfürſt dem Domeapitel ſeine endgültige Abſicht, die Fonds des Jeſuitencollegs zur Gründung und Unterhaltung einer höheren Schule zu verwenden, die den Anforderungen der Gegenwart entſpreche. Da dieſes Schreiben der Gründungsbrief des neuen fürſtbiſchöflichen Gymnaſiums iſt, ſo folgt hier deſſen weſentlicher Inhalt.

Die von Sr. Päbſtl. Heiligkeit verhängte Aufhebung des Jesuiten-Ordens hat auch Uns veranlaßt, das gemeinſame Leben der in dem Collegio zu Worms verſammlet geweſenen Mitglieder dieſer Geſellſchaft zu trennen und ſolche dem weltlichen Prieſterſtand einzuverleiben. Euch iſt zur Genüge bekannt, wasmaßen die Stiftung des ehemaligen Jesuiten-Collegij zu Worms den Wohl⸗ thaten unſrer Vorfahren am Hochſtift und jenen Unſres würdigen Domcapitels zu verdanken ſei. Da der Zweck dieſer Stiftung in dem öffentlichen Unterricht der Jugend beſtehet, und da dieſer Zweck einer der unentbehrlichſten in der Kirche und dem Staate iſt, ſo ſehen wir es für einen ſehr weſentlichen Gegenſtand unſerer biſchöflichen und landesherrlichen Vorſorge an, daß der gantze Fond des bisherigen Collegii nicht nur unverrückt und unzertrennt beiſammen erhalten, ſondern auch der Bedacht dahin genommen werde, wie oben gedachter Zweck noch ferner in ſeinem vollen Umfang erzielet und erfüllet werden möge. Wir haben in ſolcher Abſicht eine eigene Commission