Aufsatz 
Beiträge zur Geschichte der Frei-und Reichsstadt Worms und der daselbst seit 1527 errichteten Höheren Schulen / Adalbert Becker
Entstehung
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Verhalten des Kurfürſten Karl Theodor von der Pfalz gegen die Biſchöfe von Mainz, Speier u. Trier. 205

deſſen Nuntius das Auflöſungsbreve zugeſtellt hätten, ſo lange hinaus, bis ſein Plan vollſtändig gereift und geſichert war, wonach er die Jeſuiten nach Ablegung des Jeſuitenhabits in den früheren Stellungen der Kirche und Schule beizubehalten vermochte und ſich überdies die in ſeinen Ländern befindlichen Jeſuitenbeſitzungen, ſowohl das Vermögen der in ſeinen Ländern gelegenen Jeſuiten anſtalten, als auch Vermögenstheile ſolcher Jeſuitenanſtalten ſich aneignete, die in fremden Terri torien gelegen waren und ihre Capitalien ꝛc. in ſeinem Lande ausgeliehen hatten. So legte er denn auch auf alle Capitalien Beſchlag, die das ehemalige Wormſer Jeſuitencolleg in der Rhein⸗ pfalz ausgeliehen hatte.

Schon am 11. Sept. 1773 ſchreibt Karl Theodor an den Biſchof von Speier, der das in ſeiner Diöceſe gelegene Jeſuitencollegium zu Neuſtadt a. d. Hardt aufzulöſen gedachte, ſeine Ver eehrung für den Apoſtoliſchen Stuhl ſei zwar ſehr groß, allein er ſei, ohne ſeine Befugniſſe als Landesfürſt empfindlich zu verletzen, ſo lange außer Stand in der Angelegenheit endgültig ſich zu entſcheiden, bis es ſeiner Päpſtlichen Heiligkeit gefällig ſei, ſelbſt oder durch ihren Nuntius das die Auflöſung des Jeſuitenordens verordnende Breve ihm förmlich bekannt zu machen. Sodann müſſe er dem Biſchof zu Speier ſeine Wünſche eröffnen, und er wünſche auch die Meinungen der hohen Ordinariate zu vernehmen. In ſeinen von ſo vielen Unterthanen verſchiedener Glaubensbekennt⸗ niſſe bewohnten Landen ſei kein Ueberfluß an Weltprieſtern, die nicht ſchon mit beſchwerlichen Aemtern verſehen ſeien; wenn nun die Jeſuitenanſtalten aufgelöſt würden, ſo müſſe zugleich ein Erſatz für dieſelben geſchaffen werden, damit die von der Auflöſung betroffenen kirchlichen Ver⸗ richtungen und die Lehrthätigkeit der Jeſuiten anderweitig erſetzt würden. Deshalb müßten Vor⸗ kehrungen getroffen werden für die heilſame Verwendung der zur Erledigung kommenden Güter und Gefälle der Jeſuiten. Karl Theodor ſchließt:wenn er ſich hierüber mit dem Biſchof zu Speier verſtändigt habe, ſo ſolle es ihm ganz und gar nicht entgegen ſein, wenn der Biſchof zu Speier zum Zweck der Auflöſung des Jeſuitencollegiums zu Neuſtadt a. d. H. den kurpfälziſchen Commiſſarien den einen oder den anderen ſeiner geiſtlichen Räthe beiordnen wolle, welcher dem bisherigen Collegium zu Neuſtadt in Gegenwart der kurpfälziſchen Commiſſarien das erwähnte Breve vorleſen und, ſoweit es nicht in die Temporalien einſchlage, nach dem getroffenen Einvernehmen in Vollzug ſetze, in alles Uebrige aber ſich um ſo weniger einmiſche, als der Kurfürſt beabſichtige, unmittelbar mit dem Papſte die Angelegenheit ſo zu regeln, wie es das Beſte der Kirche und des Staats verlange. Auf dieſe Weiſe bediente ſich Karl Theodor des Biſchofs zu Speier nur zur Ausübung ſeiner rein geiſtlichen Autorität und vindicirte ſich als dem Landesherrn das Recht, Beſtimmungen zu treffen über das in der Pfalz befindliche herrenloſe Vermögen der aufgelöſten Jeſuitenanſtalten.

Nach den Actenſtücken des Darmſtädter Archivs behandelte Karl Theodor in derſelben Weiſe den Kurfürſten Clemens Wenceslaus zu Trier, als derſelbe als Verwalter des Bis⸗ thums Augsburg das Jeſuitencollegium zu Neuburg an der Donau auflöſen wollte.Wir finden uns außer Stand, ſchreibt Karl Theodor am 5. Oct.,Ew. Liebden unſre Bereitwilligkeit zur Zeit bethätigen zu können, erbieten uns jedoch, nach gehobenen Bedenklichkeiten und ergriffener außreichender Maßnahme Hochdenſelben die ohnumſchränkte Eröffnung zugehen zu laſſen. Kurfürſt Clemens Wenceslaus correſpondirte deshalb vom 13. October bis 28. Dez. 1773 mit dem Kurfürſten Emmerich Joſeph zu Mainz, um zu erfahren, wie denn derſelbe als Biſchof in Worms in der Pfalz mit dem Kurfürſten Karl Theodor die Execution gegen die Jeſuiten ausgeführt habe. Aus den Mittheilungen, die am 28. Dez. 1773 Kurmainz an Kurtrier über die durch die kurpfälziſchen und biſchöfl. Wormſiſchen Commiſſarien in den ehemaligen Jeſuitenhäuſern zu Mannheim und