Aufsatz 
Beiträge zur Geschichte der Frei-und Reichsstadt Worms und der daselbst seit 1527 errichteten Höheren Schulen / Adalbert Becker
Entstehung
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Inſtructionen für die Auflöſung des Wormſer Jeſuitencollegs u. die Confiscation ſeines Vermögens. 201

Dominikaner, der Carmeliter, Mariä Münſter und S. Richardi ſo vertheilt werden, daß in keins mehr, als höchſtens vier Perſonen geſetzt würden.

Die ſog. Scholaſtici des Wormſer Collegiums(d. h. diejenigen Angehörigen, die der Societät ihr Leben erſt widmen wollten, auch ſchon Ordensgelübde abgelegt hatten, um dann ſpäter zu irgend einer Ordensthätigkeit, als Profeſſen, Coadjutoren oder zur Fortſetzung der Studien in den Studia superiora, überzugehen), ſollten nach des Biſchofs Anweiſung in weltlicher Kleidung einfach ent⸗ laſſen werden, jedoch ſollte denſelben, ſofern ſie etwa mit vorzüglichen Talenten begabt ſeien, frei⸗ geſtellt werden, ob ſie in geiſtlichem oder weltlichem Stande das Lehramt zu Worms fortſetzen wollten. Sollte dies nicht der Fall ſein, ſo bleibe ihnen anheimgegeben, ſich, ſo gut ſie könnten, ihren zukünftigen Unterhalt zu erwerben. Ebenſo ſollte auch mit den Laienbrüdern des Wormſer Collegs verfahren werden: mit einem Zehrpfennig ſollten ſie zu ihren Handwerken entlaſſen werden; wenn jedoch alte und unkräftige Leute darunter ſeien, ſo ſolle es mit denſelben ebenſo wie mit den gebrechlichen Prieſtern gehalten werden.Das bisherige Collegium ſoll in Zu⸗ kunft jenes Haus verbleiben, worin die neu anzuſtellenden Lehrer gemeinſam wohnen und ſich zu dem neuen Lehramt vorbereiten werden. Die von dem Kurfürſten eingeſetzte Commiſſion ſollte demſelben alsbald berichten, wie das neue Lehrerperſonal zu gewinnen ſei, unter welchen Bedingungen demſelben die Verpflegung im Hauſe und die Gehalte zu bewilligen ſeien, auch wie die Oekonomie in dem neuen Hauſe am geeignetſten geordnet werden könne. Ueberhaupt ſollte die Commiſſion alles ſogleich anordnen, was zur bevor⸗ ſtehenden neuen Einrichtung des fürſtbiſchöflichen Gymnaſiums nothwendig ſei.

Am 3. September 1773, Morgens 7 Uhr, rückte die ernannte Commiſſion in das Collegium ein, eröffnete den dreizehn Bewohnern deſſelben, den acht Patres, einem Magiſter und vier Brüdern, die erfolgte Auflöſung des Ordens und ihres gemeinſamen Lebens und ergriff im Namen des Kurfürſten und Biſchofs von den Collegialgebäuden, dem Kirchlein und allen Geräthſchaften Beſitz, nachdem ſie den Pater Rector und Pater Procurator bezüglich der von ihnen zu fordernden An⸗ gaben verpflichtet hatte. Die Commiſſäre nehmen die Siegel des Collegiums, Stiftungsurkunde, Capitalienbriefe, Documente, Rechnungen, Barſchaft und andere Vorräthe*), ſowie die Schlüſſel zur Hauskapelle, zur Schule und dem geſammten Collegium in Empfang und verrichten die ſym⸗ boliſchen Handlungen der Beſitzergreifung: ſie zünden ein Feuer auf dem Herde an und ſchneiden im Namen des Kurfürſten und Biſchofs einige Splitter von der Thürſchwelle ab. Am 3. Sept. ergreifen die Commiſſäre auch in Heuchelheim und Gerolsheim Beſitz von den dortigen Jeſuitengütern, von denen jedes etwa aus vierzig Morgen beſtand; am 4. Sept. nahmen ſie in Dirmſtein von

*) Bei der Aufnahme des erſten Inventars fanden die Commiſſäre in dem Collegium vor: an barem Gelde 500 fl.; nach den Obligationen an ausſtehenden Capitalien 8955 fl.; Barſchaft der Bibliothek 65 fl. 16 kr.; Capitalien, die für die armen Studenten ausſtanden, 2325 fl.; Barſchaft der Marianiſchen Sodalität 14fl. 36 kr.; Eigenthum der ſog. Tod⸗Angſt⸗Brüderſchaft: vier ſilberne Leuchter, ein ſilbernes Rauchfaß ꝛc. An Wein war vorräthig: 57 Fuder 3 Ohm, und zwar 45 Fuder von den Jahren 1771 und 1772, die übrigen Fuder von beſſeren Jahren. An Frucht und Mehl: 10 Malter. Die vorſtehenden Angaben geben keine genaue Vorſtellung von dem Beſitzſtande des aufgehobenen Jeſuitencollegs zu Worms. Notizen über ausgeliehene Kapitalien des Collegs finden ſich in einem Repertorium generale, das im Wormſer Archiv bei den Jeſuitenaeten, reſp. Semi⸗ nariumsacten, ſich befindet. Wenn man ſich erinnert, daß die urſprüngliche Dotation des Collegs vom 22. April und 6. Nov. 1613 nur aus jährlichen Zuſchüſſen an Naturalien, Geld aus Kaſſen und Zinſen im Betrage von 1500 fl. beſtand, aber keine liegenden Güter in ſich ſchloß: ſo beweiſt der ſchließliche Beſitzſtand der Jeſuiten zu Worms, wie ſie es verſtanden, trotz des Gelübdes der Armuth Beſitzer von großen Gütern, Häuſern und Capi⸗ talien zu werden.

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