Aufsatz 
Beiträge zur Geschichte der Frei-und Reichsstadt Worms und der daselbst seit 1527 errichteten Höheren Schulen / Adalbert Becker
Entstehung
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Auflöſung des Jeſuitenordens durch Papſt Clemens XIV. am 21. Juli 1773. 199

und Sitten offenbar verſtoßend mit Recht verdammt hat, ſie betrafen endlich höchſt wichtige Dinge, welche zur Erhaltung der Reinheit des chriſtlichen Dogmas unumgänglich nöthig waren, und ſolche, aus welchen nicht weniger in Unſeren, wie ſchon in vorigen Zeiten Schaden und Unheil erwachſen iſt: nämlich Zerrüttungen und Empörungen in einigen katholiſchen Staaten und Verfolgungen in der Kirche in verſchiedenen Reichen Europas und Aſiens. Unſere Vorgänger haben darüber vielen Kummer erfahren müſſen, ja Papſt Innocenz XI. ging, aus Noth gedrungen, ſo weit, daß er der Geſellſchaft verbot, Novizen anzunehmen und einzukleiden; Innocenz XIII. ſah ſich genöthigt, ihr mit gleicher Strafe zu drohen, und Benediet XIV. beſchloß die Viſitation der Häuſer und Collegien in den Reichen Unſeres geliebteſten Sohnes in Chriſto, des allergetreueſten Königs von Portugal und Algarvien. Es iſt endlich ſoweit gebracht, daß ſelbſt diejenigen, deren von ihren Voreltern angeerbte Frömmig keit und Großmuth gegen die Geſellſchaft allgemein gerühmt wurden, nämlich Unſere in Chriſto geliebteſten Söhne, die Könige von Frankreich, Spanien und Portugal und von beiden Sicilien ſich genöthigt ſahen, die Ordensglieder aus ihren Staaten zu verbannen und auszuſtoßen, weil ſie dies für das einzige und nothwendige Mittel anſahen, um zu verhindern, daß nicht Chriſten im Schoße der heil. Mutterkirche einander ſelbſt reizten, angriffen und zerriſſen. In der Betrach tung, daßerwähnte Geſellſchaft die reichen Früchte nicht mehr bringen und den Nutzen nicht mehr ſchaffen könne, wozu ſie geſtiftet, ja daß es kaum oder gar nicht möglich ſei, daß, ſo lange ſie beſtehe, der wahre und dauerhafte Friede der Kirche wiederhergeſtellt werden könne: aus dieſen wichtigen Beweggründen heben wir mit reifer Ueber⸗ legung, aus gewiſſer Kenntniß und aus der Fülle der apoſtoliſchen Macht die erwähnte Geſellſchaft auf, unterdrücken ſie, löſchen ſie aus, ſchaffen ſie ab und heben auf alle und jede ihrer Aemter, Bedie⸗ nungen und Verwaltungen, ihre Häuſer, Schulen, Collegien, Hoſpizien und alle ihre VerſammlungTsorte, ſie mögen ſein, in welchem Reiche, in welcher Provinz und unter welcher Botmäßigkeit ſie wollen, und die ihnen auf irgend eine Weiſe angehören, ihre Statuten, Gebräuche, Gewohnheiten, Decrete, Conſtitutionen, wenn ſie gleich durch Eid⸗ ſchwuroder durch eine apoſtoliſche Beſtätigung oder auf eine andere Weiſe beſtätigt ſind ꝛc.

Als Papſt Clemens XIV. ſein Breve erließ, war der Erzbiſchof und Kurfürſt zu Mainz, Emmerich Joſeph von Breidbach, Biſchof zu Worms. Derſelbe iſt als tüchtiger, milder und auf⸗ geklärter Fürſt zu bekannt, als daß es nothwendig wäre, ihn hier zu charakteriſiren. Die Jeſuiten⸗ anſtalten löſte er in den Diöceſen Mainz*) und Worms alsbald auf; allein er that dies nicht

*) In dem Kurfürſtenthum Mainz waren damals 143 Jeſuiten, und zwar: 61 Prieſter, 16 Magiſter und Candidati Theologiae, 30 Novizen und 36 Brüder.(Vgl. Punktation, betr. die Poſſeſſionsergreifung der Jeſuitenbeſitzung zu Mainz, im Darmſt. Staatsarchiv, Wormſ. Jeſuiten⸗Fasceikel, Nr. 22.) Emmerich Joſeph löſte auch am 15. und 16. Nov. 1773 kraft ſeines geiſtlichen Amts als Biſchof zu Worms in der Kur⸗ pfalz unter Mitwirkung der von dem Kurfürſten Karl Theodor von der Pfalz beſtellten Commiſſäre die Jeſuiten⸗ collegien zu Mannheim und Heidelberg auf. Im Refectorium des Jeſuitencollegs zu Mannheim wurden am 15. Nov. die Mannheimer und Oggersheimer Jeſuiten verſammelt. Der Kurpfälziſche Rath v. Cunzmann eröffnet die Handlung, indem er ausſpricht, das päpſtliche Breve über die Aufhebung des Jeſuitenordens ſei dem Kurfürſten von der Pfalz durch den päpſtlichen Nuntius in Köln mitgetheilt worden, und dasſelbe ſolle in

der Kurpfalz, ſoweit es den Regalien nicht ſchädlich ſei, in Erfüllung gebracht werden. Der geiſtliche Rath Hei mes aus Mainz erklärt im Namen ſeines Herrn, derſelbe wolle, daß das Breve den in der Diöceſe Worms