Ungnädiger Beſcheid des Biſchofs Franz Ludwig zu Worms und Breslau 1707. 193
Nachdem die Patres ein Jahr lang gepredigt und unterrichtet, legen ſie dem Domcapitel ein ſpecificirtes Verzeichniß der Beſtandtheile ihrer Dotation aus den Jahren 1613—1618 vor und bitten, ihnen„ein und anderes der Fundation gemäß zu ihrer Subſiſtenz reichen zu laſſen.“ In der Sitzung vom 5. Mai 1704 beſchließt das Capitel, zunächſt die ihm aus der Dotation ſich ergebenden Verpflichtungen ermitteln zu wollen. Bezüglich des Anſpruchs der Väter auf Frucht und Wein habe es damit laut der Fundation ſeine Richtigkeit, hinſichtlich des Geldes aber ſollten nach dem Hebregiſter des Collegs Ermittelungen angeſtellt werden. Zunächſt wurden ſtatt der Zinſen im Betrag von 250 fl., die von dem für das Colleg von dem Capitel geſtifteten Capital von 5000 fl. zu zahlen waren(vergl. oben S. 141, Anm.), nur 100 fl., wie im vorhergehenden Jahre, gegeben. Wiederum nach Beendigung eines Jahrescurſes überreichen die Patres dem Capitel am 4. und 5. Mai 1705 ein Memoriale, in dem ſie noch 700 fl. für jedes Jahr beanſpruchen, um in den völligen Genuß der früheren Dotation zu kommen. Allein das Capitel weigerte ſich mit Recht, die geſammte frühere Dotation zu bewilligen, weil in derſelben Lieferungen und Zahlungen enthalten geweſen ſeien, die nicht von dem Capitel, ſondern von dem Biſchof bewilligt und verabfolgt worden ſeien. Das Capitel wollte nun aus der früheren Dotation nur die⸗ jenigen Stiftungen verabfolgen, für die ſeine Vorgänger einſt ſich verpflichtet hätten. Es iſt anzunehmen, daß die Jeſuiten wiederum in den Genuß dieſer früheren Stiftungen des Dom⸗ capitels kamen.
Als die Jeſuiten im Auguſt 1704 ihr neues Schulhaus vollendet hatten, ſuchen ſie die Koſten des Neubaues dem Domcapitel zuzuſchieben und laden deshalb das Domcapitel ein, das Haus einzuſehen, da es ja die Pflicht habe, das Schulhaus in Dach und Fach zu erhalten. Allein das Domcapitel beſchließt am 25. Aug. 1704, weil es ſelbſt nichts als Dach und Fach an der Schule zu erhalten habe, dagegen dem Ordinarius Franz Ludwig, Biſchof zu Breslau und Worms, die Laſt der Auferbauung des Collegiums zufallen dürfte, ſo hätten ſich die Herrn Patres in dieſer Angelegenheit auch bei dem Herrn Ordinarius anzumelden, zumal da den Jeſuiten die Plätze für den Bau von dem Domcapitel bei guter Zeit verehrt worden ſeien.
Nach den vorſtehenden Angaben hofften Domcapitel und Jeſuitenväter, Biſchof Franz L udwig werde ſowohl die Koſten für den Neubau des Jeſuitencollegs, als auch ſeinen dotations⸗ mäßigen Beitrag zu den jährlichen Einkünften des Collegiums zahlen. Der nachfolgende Erlaß des Biſchofs an ſeine Regierung zu Worms war die Antwort auf dieſe Hoffnungen des Dom⸗ capitels und der Jeſuitenpatres.
„Von Gottes Gnaden Frantz Ludwig ec. Unſeren gnädigſten Gruß und Gnad zuvor. Unß hat Ewer unterthänigſter Bericht und deſſen Beylage vom 20. lezt verwichenen Monats May zu vernehmen gegeben, in waß für einem ſchlechten Zuſtandt däßige drey Studenten Schulen ⸗Klaſſen dermahlen beſtehen, undt waß Unß Ihr wegen derer nöthiger Wiederauff⸗Bawung(nachdem daßiges Unſer Thumb Capitel auff Ewer geſinnen hierzu ſich keines Weegs verſtehen, ſondern Unß als dem Zeitlichen Biſchoffe ſolches aufbürden will) für Vorſchläg thun wollen. Ob nun wohl die Vernachläſſigung der Catholiſchen Jugend billig zu bedawern iſt, Wir auch zu deren beßeren Aufnehmen Unſeres Orts nichts ermangeln laſſen wollen, So ſehen Wir dannoch eines Theils nit, warumb Unß dieſer Laſt allein, bevorab bey jetzigen ſchlechten Zeiten, woll zuege⸗ muthet werden könne, undt anderen Theils iſt der vonſeithen der P. P. S. J. gethane Vorſchlag nit ſo bewandt, daß wir denſelben ahnzunehmen bewogen werden könten, und hätten Uns daher gnädigſt verſehen, Ihr würdet Euch von Unſerem Thumb Capitulo nit ſo
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