Aufsatz 
Beiträge zur Geschichte der Frei-und Reichsstadt Worms und der daselbst seit 1527 errichteten Höheren Schulen / Adalbert Becker
Entstehung
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192 Errichtung des Schulhauſes für die Lateinſchule der Jeſuiten an der Stadtmauer 17071721.

haben.*) Ein anderer Bauplan der Jeſuiten, der in dem Domcapitelprotocoll vom 4. Mai 1702 behandelt wird, verdient Erwähnung, weil er zeigt, welche weitgehenden Pläne dieſelben nach ihrer Rückkehr nach Worms verfolgten. Sie ſchlugen nämlich dem Domcapitel vor, ſie wollten demſelben die Ruinen und den Platz ihres abgebrannten Collegiums abtreten und dagegen von dem Domcapitel fünf ebenfalls eingeäſcherte Vicarienhäuſer eintauſchen, die in der Nähe der Johanniskirche, wie es ſcheint, ungefähr zwiſchen dieſer Kirche und der Magnuskirche lagen. Das Domecqpitel verfügte hierauf, wenn die Herrn Patres die nächſtanliegende Magnuskirche(vgl. oben S. 174.) und den ebenfalls daran liegenden Otterberger Hof(vgl. oben S. 175.) wirklich in Beſitz haben würden, ſo ſolle der beantragte Tauſch genehmigt werden, jedoch unter der Bedingung, daß die Patres den Grundzins zahlten, den die Präſenz für die fünf Hausplätze zu beziehen habe, und daß die Jeſuiten in jedem Falle auf eigne Koſten ihre Schule erbauen würden, wie überhaupt das Capitel den Jeſuiten die geſammten Koſten des Baues zuſchiebe. Da nun aber die Hoffnung auf die Occu⸗ pation der Magnuskirche und des Otterberger Hofs nach früheren Erfahrungen ſich nicht bald oder vielleicht nie zu verwirklichen ſchien, ſo konnten die Patres die Erbauung ihres Collegs nicht bis zum Austrag des um die Magnuskirche geführten Proceſſes verſchieben; ſie gaben deshalb die Erwerbung der fünf Vicarienhäuſer bei der Johanniskirche auf und beſchloſſen, ihr neues Collegium an der Stelle, wo das frühere geſtanden, zu erbauen.

Als das Domcapitel vernimmt, daß die Patres das Collegium um ein Stockwerk höher, als das frühere, erbauen wollten, ſo daß dadurch die benachbarte Domcapitularbehauſung beeinträchtigt zu werden ſchien: beauftragt das Capitel ſeinen Secretär am 11. Aug. 1703, den Herrn Jeſuitern zu bedeuten, daß ſie, wie ſie ihr Gebäude erhöhten, zugleich die Fenſter des mittleren und des oberſten Stockwerks ſo hoch ſetzen müßten, daß die Herrn Patres keine Ausſicht in den benachbarten Garten der Domcapitularbehauſung haben könnten.(Vergl. Domcap.⸗Prot. v. 11. Aug. 1703, im Darmſt. Archiv.)

Nachdem die Jeſuiten in Worms im Jahre 1703 ihr Werk wieder aufgenommen, bewarben ſie ſich auch wieder bei dem Domcapitel um den Bezug der dem Wormſer Collegium im Jahre 1613 gewährten Dotation. Nach dem Inhalt des Domcgpitelprotocolls vom 8. Mai 1703 bieten ſie dem Capitel ihre früheren Functionen an und bitten darum, daß ihnen kraft der Fundation wieder präſtirt werde, was ſie früher genoſſen. Das Domcapitel beſchließt zunächſt ſofort, daß ihnen bezüglich des geiſtlichen Dienſtes in der Nicolauscapelle ſo viel von dem Speichermeiſter geliefert werde, daß 100 Malter nebſt früher decretirten 100 fl. vollſtändig gereicht werden.

*) In den von dem Hochſtift Worms 1720 zum Druck gegebenen und zu Regensburg vertheilten Gravaminibus religionis der Wormſer Diöceſe wurde Beſchwerde darüber geführt, daß der Rath zu Worms den Jeſuiten nicht mehr zulaſſe, das für die katholiſche Schule aus Almoſen gebaute Häuslein nach der einen Seite⸗ hin auf die Stadtmauer zu ſetzen, obwohl es doch vor Alters, wie Rudera zeigten, darauf geſtanden und der⸗ gleichen noch täglich den Burgern und Juden geſtattet werde. Darauf antwortete der Rath in einer ebenfalls⸗ publicirten Druckſchrift:Mit den Jeſuiten gehet man nur zu gelind um, deſſen ſie ſelbſt überführt ſind; daß ihr Häuslein oder die Schul auf die Stadt⸗Mauer geſetzet, iſt eben diesſeitiges gravamen und iſt anno 1624 dasſelbe Haus ſo hoch nicht und ebenſo wenig auf die Stadtmauer und ebenſo wenig mit einem Glockenhäuschen⸗ auf dem Dach gebauet geweſen.(Acta derer P. P. Jesuitarum Schulbau, Wormſ. Archiv IV. IV. 34. 12. 189 a. Act. 8.) Im Jahre 1721 gab der Rath nach und war nur noch darauf bedacht, daß von den Jeſuiten die Stadtmauer, beſonders der äußere Mantel derſelben, nicht zu ſehr belaſtet werde. Am 17. September erlaubte der Rath drei Pfeiler auf die Mauer unter das Dach der Schule zu ſetzen. Die Jeſuiten niſteten ſich immer weiter an der Stadtmauer, ihrem Collegium gegenüber, ein. Im März 1753 hatten ſie bereits ſieben Bogen der Stadtmauer verbaut: vor zwei Bogen ſtand ein mehrſtöckiges Haus mit den Localen ihrer lateiniſchen Schule, in zwei andern hatten fie einen Pferdeſtall, in zweien Schweineſtälle; der übrige Raum war zu anderen Zwecken verwendet.