Pönalmandat Maximilians II. vom 21. Sept. 1575. 171
wandt hatten, richten Städt⸗Burgermeiſter und Rath an den Kaiſer eine allerunterthänigſte Vor⸗ ſtellung und Bitte um gnädigſten Schutz bei dem St. Magni⸗Kirchlein, mit eventueller Anerbietung zu Gehorſam auf Grund eines nach Unterſuchung der Streitſache erfolgenden Ausſpruchs des Kammergerichts.
Dagegen bitten am 26. Aug. und 18. Sept. 1575 biſchöflich wormſiſche Geſandte unter Beibringung der für ſie wichtigſten Schriftſtücke aus den Verhandlungen von 1567—1570, daß nunmehr der Rath unter Androhung einer Strafe zum Gehorſam gegen die Kaiſerlichen Mandate gebracht werde. Dieſer Bitte entſprechend erfolgte wirklich am 21. Sept. 1575 ein Pönalmandat Maximilians II.„Dieweil ſich bisher ſoviel befunden,“ heißt es darin,„daß St. Mangen Pfarr⸗ kirch ohne Mittel dem Stift zu St. Andreſſen zugehörig und Ihr deren weder zur Zeit des auf⸗ Gerechtigkeit darzu gehabt, daher denn auch der Religionsfrieden dieſes Orts nicht ſtatt hat: ſo befehlen wir Euch abermalen von Römiſcher Kaiſerlicher Macht, bei Vermeidung unſrer ſchweren Ungnad und Straf und darzu einer Pön, nemblich fünfzig Mark löthiges Goldes, daß Ihr unſeren vorigen Befehlen innerhalb zweien Monaten, gehorſamlich und ohne alle fernere Aus⸗ red und Verzug nachſetzet und, als Gegenempfahung der mehr berührten fünfhundert Gülden, innerhalb derſelben zweien Monaten(da gleich die Erbauung der Auguſtinerkirchen, als darzu Ihr bisher Zeit genug gehabt, ſich länger verweilen möchte) Euren Prediger von St. Mangen Kirchen abſchaffet, und dieſelbe berührtem Stift zu St. Andres wiederumb einräumt ꝛc.“*) Geben zu Prag, 21. Sept. 1575.
Aber der Rath gehorcht nicht, ſondern am 10. Febr. 1576 richtet er zunächſt ein weit⸗ läufiges Schreiben an den Biſchof Dietrich zu Worms, worin er die früher geltend gemachten Geſichtspunkte wiederholt und insbeſondere hervorhebt, daß er, abgeſehen von der Magnus⸗ kirche, in der jetzt ins neunte Jahr chriſtlicher Gottesdienſt gehalten werde, mit keiner Kirche verſehen ſei, obwohl doch alle Pfarrkirchen zu Worms einſt unter der Mit⸗ wirkung der Vorfahren und der gemeinen Bürgerſchaft erbaut und eingerichtet worden ſeien. Der Rath erinnert an den Schutz und Schirm, der ſeinen Gegnern von Seiten der Stadtnicht nur früher, ſondernnoch heutigen Tags zu Theil werde, wofür die Stadt billige Rückſichtnahme verlangen könne. Dem Andreasſtift ſei dagegen durch die Benutzung der Kirche bezüglich der mit derſelben verbundenen Präbenden, Altarien und Gefällen nichts entzogen, viel weniger an dem Gottesdienſt, den es neben dem lutheriſchen Culte ausüben könnte, ein Hinderniß bereitet worden, beſonders auch, weil der Clerus in Worms mit Kirchen im Ueberfluß verſehen ſei, ſo daß deren etliche in Zerfall gerathen, etliche als Scheuern oder Ställe profanirt ſeien.**) Nun wolle der Rath keine Bezahlung als Erſatz für die Kirche; denn er ſuche nicht Geld oder Gut, ſondern bloß einen geeigneten und günſtig gelegenen Platz für ſeinen Gottesdienſt. Der Biſchof möge doch auch der löblichen Fürſten und Kurfürſten beharrliche Freundſchaft gegen die Stadt würdig beachten und beherzigen, daß ſeine Abſicht nur auf Fort⸗ pflanzung des ſelig machenden evangeliſchen Gottesdienſtes gerichtet ſei. Deshalb möge der
*) Abſchrift im Darmſt. Archiv.
**) In Worms waren noch zur Zeit des dreißigjährigen Kriegs nach Peter Hammans Bildern von Worms folgende katholiſche Kirchen: Dom, St. Johanniskirche, Stephanskirche, Andreaskirche, Michaelskirche, Mariämünſter, Meinhardskirche, Valentinskirche, Kilianskapelle, Pauluskirche, Ruprechtskirche, Prediger⸗ oder Dominikanerkirche, Amandikirche, Kapuzinerkirche, Liebfrauenkirche, Allerheiligenkapelle, Martinskirche, Lamperti⸗
kirche, Karmeliterkirche de. 22*


