Aufsatz 
Beiträge zur Geschichte der Frei-und Reichsstadt Worms und der daselbst seit 1527 errichteten Höheren Schulen / Adalbert Becker
Entstehung
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Die Magnuskirche 1521 1527 zum evangeliſchen Gottesdienſt benutzt, 15271566 geſchloſſen. 167

anhängig machte, verhandelten Dekan und Capitel des St. Andreasſtifts im Jahre 1548 mit dem Rath zu Worms und mit dem Biſchof Heinrich IV. darüber, ob ſich nicht im Hinblick auf das Interim Formen und Bedingungen finden ließen, unter denen die vom Rath zu Worms ſeit langen Jahren in Beſitz genommene St. Magnuskirche, die Eigenthum des Collegiatſtifts zu St. Andreas geweſen, wieder an das Stift gelangen und von Geiſtlichen verwaltet werden könnte, die der evangeliſchen Gemeinde zu Worms genügen könnten. In einem nach der Annahme des Augs⸗ burger Interims verfaßten glaubwürdigen Concept eines Schreibens des Stifts an den Biſchof, das jedoch von dem Stift an den Biſchof nicht übergeben wurde, vielleicht weil nach der obigen Erzählung(S. 60) die Verhandlungen zwiſchen Biſchof und Stadt ſich zerſchlugen wird Folgendes geſagt:Geſandte eines ehrſamen Raths der Stadt Worms ſeien in den letzten Tagen bei dem Biſchof geweſen und hätten um Verſehung der in der Stadt gelegenen Pfarreien gebeten. Weil nun Dechant und Capitel die wahren Collatoren der Pfarrkirche zu St. Magnus ſeien, welche ihnen ſeitder Baueriſchen uffrur verſchloſſen und vorgehalten ſei, ſo daß ſie deren entſetzt ſeien und trotz vielfältigen Anſuchens deren Beſitz nicht hätten erlangen können: ſo hätten ſie ſich, damit der Gottesdienſt durch ſie ſelbſt nicht gehindert, ſondern gefördert werde, dem Rathe erboten und ſeien noch erbötig, nach Bedürfniß die gedachte Kirche zu verſehen. Die dem Inhalt dieſes Schreibens entſprechende, von dem Andreasſtiftin profesto nativitatis Mariae ann. 1548 in verſammeltem Capitel verfaßte und wirklich an den Rath abgegebene Bitt⸗ ſchrift umfaßt in einer Beilage 8 Paragraphen eines zwiſchen der Stadt und dem Stift einzu⸗ gehenden Vertrags, nach dem die Stadt augenſcheinlich alle Competenzen bezüglich der Kirche, deren geiſtlichen Perſonals, des Vermögens, der Amtshandlungen an das Stift hätte überlaſſen müſſen, Nicht lange nachher, am 18. Jan. 1549, wurde wirklich auf Betreiben der Geſttlichkeit die St. Magnus⸗Pfarrei dem Stift zu St. Andreaß wieder geöffnet, und wurde befohlen, einen tüch⸗ tigen Pfarrer in dieſelbe zu ſetzen. Aber dabei verblieb es.*) Denn das Interim war auch den Katholiſchen nicht erwünſcht. Der Rath zu Worms hatte wenigſtens ſeine Bereitwilligkeit zum Ausgleich gezeigt. Als von Seiten des Bisthums und des Clerus ſeinen religiöſen Bedürfniſſen nicht entſprochen wurde, betrat er ſeit dem Paſſauer Vertrage wieder den Weg der Reformation.

Allein am 17. Febr. 1559 erfolgte ein Mandat des Kaiſers Ferdinand I. Darin wird dem Rath vorgehalten, er habe die gewaltſam eingenommene Kirche zwar während des letzten wormſiſchen Reichstags(1545) auf Kaiſer Karls V. Befehl geöffnet, aber ſofort nach Schluß des Reichstags wieder verſchloſſen; jetzt ſei es gar im Werk, die neue Religion, während der Rath vorhin drei Klöſter, nämlich Barfüßer⸗, Prediger⸗ und Auguſtinerkloſter, dafür gebraucht, auch in die Magnuskirche eindringen zu laſſen, und zwar alles dem Katholiſchen, Alten, Chriſt⸗ lichen, ſowie Gottes Ehr und Dienſten zur Verhinderung. Deshalb werde aber dem Rath hiermit geboten, den Biſchof und das Andreasſtift in Rechten und Privilegien, Herkommen und Verträgen nicht zu beeinträchtigen, in der St. Magnuskirche keine Neuerungen einzuführen, ſondern dieſelbe dem Andreasſtift wieder einzuräumen und ungehindert dem katholiſchen Gottesdienſt zu überlaſſen.**)

Sechs Jahre ſpäter, als der Kurfürſt Friedrich III. von der Pfalz in ſeinen Landestheilen zur Einziehung katholiſcher Stifte ſchritt und das Cyriakusſtift zu Neuhauſen in eine Fürſtenſchule verwandelte(9. Mai 1565, vgl. oben S. 101) wagte in gleicher Weiſe der Rath zu Worms einen Angriff auf das Kloſter zu Nonnenmünſter in Worms und öffnete die Magnuskirche wieder dem

*) Handſchrift F der Zornſchen Chronik, Fol. 373. b. **½) Copie im Darmſt. Archiv.