150 Der mechaniſche Studienplan der Jeſuiten, eine Feſſel für die freie Entwickelung des Geiſtes.
Societatis lehren und die Elementarſchüler an Sonn⸗ und Feſttagen zur Kirche führen. Bei der Fundirung des Collegs rechnete man nach dem Wortlaut der Urkunde vom 22. April 1613 offenbar ſicher auf die ſpätere Einrichtung der beiden Oberklaſſen für Humanitas und Rhetorik. Vielleicht läßt ſich auch vermuthen, wann dieſe Klaſſen wirklich ſchon vorhanden waren. In dem oben(S. 141—143) mitgetheilten Repartitionsbrief vom 6. Nov. 1613 wurde nämlich beſtimmt, daß erſt nach Verlauf einer Reihe von Jahren, wenn inzwiſchen die Zahl der Schüler, der Klaſſen und der Patres ſich entſprechend würde vermehrt haben, die ganze dotationsmäßige Stiftung an das Colleg verabfolgt werden ſolle. Da nun aber nach dem oben angeführten Domecagpitel⸗ protocoll vom 6. Sept. 1618(ſ. S. 146) zu entnehmen iſt, daß damals das Colleg nahezu im vollen Genuß ſeiner ganzen Dotation ſtand, ſo iſt zu vermuthen, daß dieſem Reſultat auch deſſen ſtatutariſche Vorausſetzung nicht fehlte, daß nämlich damals wirklich die von Anfang an in Aus⸗ ſicht genommenen fünf Klaſſen der Studia inferiora, alſo auch die Oberklaſſen der Humanitas⸗ und der Rhetorik wirklich vorhanden waren. Es iſt auch klar, daß Schüler, die im Mai 1613 in die unterſte Grammatikalklaſſe eingetreten waren, nach fünf Jahren, d. i. im Jahre 1618, im oberen Jahrescurſus der zweijährigen oberſten Klaſſe ſich befinden konnten. Als nach der im Jahre 1689 erfolgten Zerſtörung der Stadt Worms die Jeſuiten im Jahre 1703 die Wiederaufrichtung ihres Collegs in Angriff nahmen, fingen ſie wiederum mit wenigen Klaſſen an: im Jahre 1707 hatte das Colleg nur drei Klaſſen(vgl. unten das Schreiben des Biſchofs von Breslau und Worms Franz-Ludwig vom 20. Juni 1707). Von dem„Mechanismus“ der Verwaltung dieſer fünf Klaſſen, von dem inneren und äußeren Leben des ganzen Collegs vermag man ſich nun ein deutliches Bild zu entwerfen, wenn man die Einzelheiten des Studienplans, der für alle⸗ Collegien bindend war, ſich vergegenwärtigt. Dieſe Ratio atque Institutio studiorum Societatis Jesu nennt F. J. B uß, mit geſchickter Umſchreibung der Feſſeln, die ein Jeſuitencolleg und durch dasſelbe ſeine Zöglinge und weitere Kreiſe einengten,„ein in metalliſche Fugen eingelaſſenes Syſtem“, und„allerdings ſei dabei manches Individuelle nicht zur Blüte gekommen, da das Maß der Disciplin jede überſchüſſige Selbſtentwickelung niedergehalten habe.“ Nur die überſchüſſige? Nicht vielmehr alle Selbſtentwickelung, die nicht im Plane der„jeſuitiſchen Miliz“ lag?— In den Collegien wechſeln die Patres oft in raſcher Aufeinanderfolge ihre Stellungen; aber ihr Thun iſt ſo genau geregelt, ſo ſehr von perſönlichen Eigenthümlichkeiten unabhängig, daß nur nach den gegebenen Regeln die Aemter verwaltet werden, und daß es nahezu einerlei iſt, wer dieſelben verwaltet. Darum kann auch im Ganzen und Großen von einer eigentlichen, lebendigen Geſchichte oder Entwickelung der Jeſuitenſchulen nicht die Rede ſein. Die Societät hatte ſich ihre Conſtitutionen und Regeln gegeben, jedes Jeſuiten Leben beſtand nun in der gehorſamen, ſelbſtloſen Ausführung derſelben. Darum darf und ſoll hier nur auf die für das Leben der Collegia inferiora und deren Studien und Uebungen maßgebenden Normen der Ordensconſtitutionen(in der 2. Auflage der Prager Ausgabe, vom J. 1705, Bd. II, S. 53— 102) verwieſen werden. Auch F. J. Buß. gibt in ſeinem Buche über„die Geſellſchaft Jeſu“, S. 421—520, eine Analyſe der Studienordnung der Jeſuiten, auf die hier verwieſen wird, und die zum Schluß(S. 520) das folgende lehrreiche und warnende Geſtändniß ablegt:„Dieſer Studienplan iſt aus dem tiefſten Weſen der Geſell⸗ ſchaft geſchöpft: Disciplin iſt ſein Hebel und ſeine Kunſt. Aber im Reiche des Geiſtes grenzt ſolche Disciplin nahe an den Uebergang in eine geiſtige Mechanik. Es liegt in der Natur der Sache: wohl den ſogenannten exacten Wiſſenſchaften, minder aber denen, welche eine freiere Entwickelung fordern, wie Philoſophie, Geſchichte, Philologie, ſagt dieſer Studienplan völlig zu. Daher finden wir, daß auf dem Gebiet der


