Aufsatz 
Beiträge zur Geschichte der Frei-und Reichsstadt Worms und der daselbst seit 1527 errichteten Höheren Schulen / Adalbert Becker
Entstehung
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Vorgehen der Jeſuiten gegen das Gymnaſium und gegen die Rechte der Stadt Worms. 145

Scenen im Streit um Ungeld, Pfortengeld u. dergl. ab.Die Jeſuwiter erſtatten keine Gebühr ihrer im Kaufhaus erkauften Sachen halber, berichtet das Dreizehner⸗Protocoll v. 3. Nov. 1616. (pgl. a. a. O. Fol. 79 a., Nr. 2). In demſelben Jahre gehen ſie feindlich gegen das Gym⸗ naſium der Stadt vor; denn ſieſuchen den Barfüßerplatz an ſich zu bringen, laut Raths⸗ protocoll vom 11. Dez. 1616. Allein auf dieſem Platz hatte die Stadt ihr Gymnaſium erbaut.*)

Nach der zweiten Dotationsurkunde vom 6. Nov. 1613 hatten die Patres der Societät Jeſu im Laufe der nächſten zehn Jahre von Biſchof und Capitel die weitere Verabfolgung von ca. 607 fl. zu erwarten. Nach der obigen Berechnung der wirklichen Einnahmen(S. 141. Aum.) wendete der Biſchof von dieſem Betrage abſchläglich im Jahre 1615 die jährlichen Zinſen eines Capitals von 5400 fl. im Betrag von 270 fl. dem Collegium zu. Der Wunſch des Collegiums, über dieſes Legat eine rechtsgültige Urkunde zu empfangen, dürfte in folgendem Domeapitel⸗Protocoll vom 17. Juni 1617 ausgeſprochen ſein.Auß Fürſtlicher Gnaden Schreiben mit mehrem ver⸗ nommen, welcher geſtallt Pater Pronucilia de Societate Jesu vnd Pater Metternich ſich zu Laudenburg eingeſtellt vnd Ihrer Fürſtlichen Gnaden in vuterthenigkeit zu erkennen geben, daß die Societet Jeſu wohl gern vernemmen, ob legatum Reverendissimi Wilhelm Ihne ſolle gloſſirt(ſ. oben S. 138. Anm.) werden oder ſob ſie] deſſen(?) fructum mochten bekommen. Meine Hern willen ſich intentioni nostri Reverendissimi bequemen; vnd für gutt geachtet, daß in desulcatione Fundationis Patrum depositum mochte zugeſtellt werden.(Domcapitel⸗Prot. v. 17. Juni 1617, a. a. O. Fol. 125 a.) So befeſtigt ſich das Collegium auch in ſeinen Einkünften erſichtlich.

Dem Rath zu Worms bleibt nichts übrig, als hier und da den Patres ein Hinderniß in den Weg zu legen. Da zwar in einer biſchöflichen Reſidenzſtadt, aber nicht in einer Frei⸗ und Reichsſtadt für kirchliche Proceſſionen jeglicher Weg durch die Stadt offen ſtehen konnte, ſo ver⸗ mochte der Rath nicht zuzugeſtehen, daß der Clerus bei ſeinen Proceſſionen die Grenzen der ihm dafür zugeſtandenen Oertlichkeiten überſchritt. Allein im September 1617 ſcheinen die Jeſuiten die desfallſigen Anordnungen des Raths überſchritten zu haben. Denn nach dem Rathsprotocoll vom 19. Sept. 1617 wird beſchloſſen:Bei ihren Comödien ſoll ihnen bloß der gewöhnliche und kein andrer umbgang geſtattet werden.(Extr. prot., a. a. O., Fol. 79. Nr. 4.) Zu derſelben Zeit bringen die Jeſuiten den Rath dadurch gegen ſich auf, daß ſie Andersgläubige zur römiſchen Religion verlocken. Denn das Rathsprotocoll vom 19. Sept. 1617 ſagt über die Jeſuiten aus: Underſtehen ſich, einige zu ihrer Religion zu verleiten.(a. a. O. Fol. 79. Nr. 6.)

Nach dem Rathsprotocoll vom 13. Febr. 1618wird den Jeſuwitern Haußgelt von feſten Speiſen abgefordert,(Ext. prot. a. a. O. Fol. 79 a. Nr. 5.) Daß ſie dieſe indirecte Steuer ent richtet haben ſollten, iſt freilich nicht ſicher anzunehmen. Allein der Rath wahrte auch durch wirkungs⸗ loſe Forderungen oder leere Rechtsverwahrungen ſeinen Rechtsſtandpunkt, in der Hoffnung auf zu⸗ künftige günſtigere Zeiten. So ſchreibt der Protocollauszug vom 27. Mai 1618:Den Jeſuitern werden einige bveneficien Wein cum protestatione, non ut membris cleri, ſondern als biſchöflichen Kirchen⸗ und Schuldienern frey hinaus passirt; vide porro de hac materia 2. Junii 1618.(a. a. O. Fol. 79 a. b. Nr. 7). Die Ohnmacht dieſes Proteſtes iſt daraus klar, daß die Jeſuiten gewiß damit zufrieden geweſen wären, wenn ſie als biſchöfliche Kirchen⸗ und Schuldiener alle Freiheiten genoſſen hätten, ohne des Biſchofs Diener zu ſein. Sie ſtellen die Forderung, ihre gegen Früchte getauſchten Weine frei paſſiren zu laſſen; vgl. Rathsprotocoll vom 8. Juni 1618(a. a. O. Fol. 79 b. Nr. 8.) Das Domcapitel⸗Protocoll v. 16. Juni 1618 beweiſt, daß die Jeſuiten im Jahre des Beginns des dreißigjährigen Kriegs auch in ihren An⸗ Vgl. oben S. 113.

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