Aufsatz 
Beiträge zur Geschichte der Frei-und Reichsstadt Worms und der daselbst seit 1527 errichteten Höheren Schulen / Adalbert Becker
Entstehung
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Rechte und Pflichten der Wormſer Jeſuiten nach der Stiftungsurkunde vom 22. April 1613. 135

zum Treffiskorn hieß; 2. ein jährliches Einkommen von 1500 fl., von den Kellermeiſtern und Bedienſteten des Biſchofs und Capitels abzuliefern, und zwar 1000 fl. in barem Gelde, die übrigen 500 fl. in Naturalien, in Getreide und Wein, zu erſtatten, indem ein Plauſtrum oder Fuder Wein mit 35 fl., ein modius oder Malter Getreide mit 1 ¾ fl. verrechnet werden ſollte. Außerdem wurde den Jeſuiten für die Heizung der zum Abhauen geeignete Theil der Weiden im Roſengarten bewilligt; 3. als Schullocal wurde denſelben vorläufig die Domſchule nebſt einem kurz zuvor angebauten Gebäude angewieſen. Zur Ausübung ihres prieſterlichen Amts wurde ihnen vorläufig im Dom die St. Nicolauskapelle eingeräumt, auch ſollen ſie mit allen Hülfsmitteln für den Cultus, vorbehaltlich der Eigenthumsrechte des Biſchofs und des Capitels, ausgeſtattet werden:; 4. Biſchof und Capitel übernehmen es außerdem, aus ihrer eigenen Kaſſe einen Baccalaureus zu beſolden, der die Elementarſchüler in den Elementen des Leſens und Schreibens, der lateiniſchen Sprache und des Geſangs nach der Anweiſung der Jeſuitenväter unterrichten und dieſe Knaben an Sonn⸗ und Feſttagen zur Kirche, in den Chor führen ſollte. Durch dieſe An⸗ ordnung ſicherte ſich das Capitel und die biſchöfliche Geiſtlichkeit die Möglichkeit, ſelbſt frei über diejenigen Kinder zu verfügen, die denſelben für die Abhaltung des Gottesdienſtes unentbehr⸗ lich waren.

Die Societät verpflichtete ſich dagegen, zunächſt drei Klaſſen oder Schulen für den Unterricht in der lateiniſchen Sprache einzurichten, in der Kathedrale zu predigen und im Chriſten⸗ thum zu unterrichten. Im Uebrigen hoffen Biſchof und Capitel, daß die Societät ihren Wünſchen billig entſpreche und daß ſie, wenn die Einkünfte des Collegiums durch anderweitige Stiftungen ſich vermehrt hätten, ihre Lehranſtalt erweitern würden, indem ſie derſelben die Claſſen hinzufügten, in denen die ſog. humanitas, Rhetorik und die Caſuiſtik der Jeſuiten(easus conscientiae) würden gelehrt werden. Die ganze Dotation ſtellen Biſchof und Capitel dem Ordensgeneral Claudius Aquaviva vhne irgendwelchen Vorbehalt nicht nur für die Gegenwart, ſondern für alle Zeiten zur unbedingten

Verfügung. Und weil die Jeſuiten bei ihrem feindlichen Vorgehen darauf gefaßt ſein mußten, aus einer Stadt, als deren ſchlimmſte Gegner ſie erſchienen, verjagt zu werden, mußten ſich Biſchof und Capitel ſogar verpflichten, daß ſie für den Fall, daß die Jeſuiten aus Worms vertrieben würden, mit allen Kräften deren Rückführung in ihren früheren Stand anſtreben wollten und daß auch in dieſem Falle die Fundation in Kraft bleibe.

Es ſolgt nun der Wortlaut des beſprochenen Vertrags, der zwiſchen dem Jeſuitengeneral Claudius Aquaviva und dem Biſchof Wilhelm von Effern nebſt ſeinem Domcapitel am 22. April 1613 abgeſchloſſen wurde. Der nachfolgende Text ſtützt ſich auf vier Manuſcripte, von denen eines im Darmſtädter Staatsarchiv(D), ein anderes*) im Wormſer Gymnaſialarchiv(G), das dritte(K) in einer von dem Dreizehner und Scholarchen J. D. Knode zu Worms im Jahre 1789 veranſtalteten Sammlung von Urkunden und Druckſachen ſich befindet, die ſich auf die

* Die 5 Beſitze des Wormſer Gymnaſialarchivs befindliche Handſchrift, welche Abſchriften der zwiſchen den Jeſuiten und dem Biſchof nebſt ſeinem Domcapitel am 22. April und 6. Nov. 1613 abgeſchloſſenen Verträge und zugleich eine nach dem Jahre 1618 aufgeſtellte Abrechnung(Vgl. dieſe unten.) über die von Biſchof und Capitel bezogene Suſtentation des Jeſuitencollegs enthält, wurde nach der Angabe des Gymnaſialdirectors Dr. Wiegand(Herbſtprogr. d. Wormſ. Gymn. vom J. 1839, S. 16) unſrer Anſtalt von dem katholiſchen Pfarrer Müller zu Lampertheim zum Geſchenk gemacht. Derſelbe war einer der letzten Lehrer des im J. 1773 vermittelſt der Fonds des in dieſem Jahre aufgelöſten Jeſuitencollegiums gegründeten fürſtbiſchöf⸗ lichen Gymnaſiums, des ſog. Seminariums, zu Worms.