Aufsatz 
Beiträge zur Geschichte der Frei-und Reichsstadt Worms und der daselbst seit 1527 errichteten Höheren Schulen / Adalbert Becker
Entstehung
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Lud. a Musis fordert das Gymnaſium für dienit reformirten Barfüßer oder Conventualen 1628. 113

verrichtet werden möge, innerhalb zweyen Monathen wiederum verhelffet, auch Vuß derentwegen weiter nit anlauffen oder bemühen wollet. Hieran vollbringt Ihr Vußern gnädigſten Willen vnd Meynung, vnd ſeyn Euch mit Kayſerlicher Gnade gewogen. Geben in Vnßerer Stadt Wien, 3. aug. anno 1628. Unßerer Reiche des Römiſchen im 9ten, des Hungariſchen im 11ten vnd des Böheimiſchen im 12ten. Ferdinandus.

(Vgl. Fol. 9, 10 der Urkundenabſchriften.)

Als die Obſervanten oder Franziskaner der ſtrengeren Regel die Reſtitution des Barfüßer⸗ kloſters mit ſolchem Erfolge betrieben, daß Kaiſer Ferdinand II. den vorſtehenden Reſtitutionsbefehl erließ, traten auch die Franziskaner der milderen Regel, die Conventualen odernit reformirten Barfüßer, deren Ordenszweig vor hundert Jahren Bartholomäus Hermann angehört hatte, an die Stadt heran, mit der Forderung, ihr altes Kloſter ihrem Ordenszweig, aber nicht den Obſervanten oder einem andren Orden auszuliefern. Es ergibt ſich aus den im Wormſ. Archiv befindlichen Auszügen der Rathsprotocoll e Gol. 79 Nr. 3.; u. 235), daß die Conven⸗ tualen bei der Erwähnungeines anderen Ordens nicht nur an die Kapuziner und Dominikaner, ſondern auch an den in Worms anſäſſigen Jeſuitenorden dachten, der zur Zeit des dreißigjährigen Kriegs im Bisthum Worms, in der Rheinpfalz und benachbarten Gebietstheilen ſehr raſch um ſich griff.*) Die Schreiben der beiden Conventualen, die der Stadt Worms die gedachte Forderung ſtellten, des Frater Ludovicus a Musis und des Fr. Bonaventura Marius, folgen hier.

5.Copia Schreibens an die Stadt Wormbs von Frater Johann. Ludovico a Musis Ministroprovinciali.

Edle Ehrenveſte Hochgelahrte ꝛc. Denenſelben ſeynd meine demüthige willige Dinſt vnd freundlicher Gruß jedesmahls anvor. Großg. liebe Herrn vnd Freund, Es werden E. E. vnd G. G. wieder allen Zweiffel in guter Erkäntnuß haben, wasmaßen vußer des heil. Seraphiſchen Francisci conventualium Orden neben vielen anderen mehrerer Orthen gelegenen Klöſtern auch⸗ deren eins in derſelben des heil. Reichß Freyſtadt Wormbs bey die 300 vnd mehr Jahren in ruhiger possession gehabt, welches nachmahls iniuria temporum ruiniret vnd 1539 durch vnßeres Ordens damahlen geweßenen provincialen Bartholomaeum Hermann der Stadt mit allem Zugehör übergeben und donirt worden, mit was Fug, will ich jetzo unberührt laßen, wenn ich aber glaub⸗ würdig vernim vnd berichtet werde, daß jetzt ernant Vnßers Ordens Gottes Hauß vnßere de ob- servantia, damahls ad distinctionem nostrae familiae reformirt genante Barfüßer patres in ihre Hände zu bringen begehren: alß hab ich aus Schuldigkeit tragendes Ambts denenſelben ohnangefügt nicht ſollen laßen, daß mehr ermeltes franciscaner Cloſter nit ihren Patribus de ob- servantia nuncupatis, ſondern vnß Conventualibus zugehörig geweſen, inmaßen Bartholomaeus Hermann leider in serie Provincialium nostrorum gefunden wirdt, auch zu Hagenau in unßerem Chor begraben iſt; zudem wurden ern. patres ſelbig mahl ad discrimen ordinis nostri reformirt, wir aber entgegen ratione privilegiorum a St. ecclesia bona mobilia et immobilia possidendi impetratorum nit reformirte Franziskaner, wiewohl ſonſten gemeiniglich allezeit vnd jetzt franci- scani conventuales genant; dann auch weil ſie patres de observantia niemahlß eintzige Güther vi regulae expressionis Erlaubniß ſ[gehabt] zu beſitzen, vnßer Kloſter aber zu Wormbs, inmaßen der gantze Orden, concessione summorum pontificum et novissimi sancti concilii Tridentini liegende Güther, renth vnd Zinß gehabt; gelangt demnach mein und des gantzen Ordens an E. E. vnd G. G. demüthiges Anſuchen, ſie geruhen auß gebührender Gerechtigkeit, obangeregt

*) Vgl. die Geſchichte der Wormſer Jeſuiten im Abſchn. IV. vorliegender Arbeit. 15