Aufsatz 
Beiträge zur Geschichte der Frei-und Reichsstadt Worms und der daselbst seit 1527 errichteten Höheren Schulen / Adalbert Becker
Entstehung
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112 Wiederholte Forderung der Obſervanten und Ferdinands II. Reſtitutionsmandat 1628.

Gebühr nach tractiret vnd geſpeißet werden ſollen vergeben vnd zugeſtellet worden, bei welchem Bericht denn obgemelter Stolleyssen allerdings acquiescirt und ſich zur Ruhe begeben. Vnßere lieben Vorfordern auch jederzeit, außerhalb was anjetzo beſchehen, unangefochten, vnd alßo der Spital oder Elende Herberg nunmehro ſchier vff 100 Jahr lang in richtiger possession verblieben. Weilen wir aber nicht zweiffeln, es werden bey dem Orden ſolche acta und Hand⸗ lungen gleichfallß in guter Verwahrung vnd auff fleißiges Nachſuchen zu befinden ſeyn, ſo wollen wir Vns beliebter Kürtze wegen daruff bezogen vnd, bei ſo geſtalten Sachen, vnß hinführo mit dergleichen Zumuthen zu verſchonen freundlich gebeten haben, bleiben ſonſten offtberührtem Orden ſowohl alß auch den Herren zu aller Freundſchaft gantz willig ꝛc. Sign. Wormbs d. 12. Sept. 1627. Städt⸗Burgermeiſter v. Rath. (Vgl. Fol. 8. der Urkundenabſchriften).

. Obwohl der Magiſtrat in vorſtehendem Schreiben der Wahrheit gemäß alle Grüude an⸗ gegeben, weshalb die Stadt in rechtmäßigem Beſitz des Franziskanerkloſters ſich befand, ſo ignorirte Alexius, der Nachfolger Rheinfelds, dieſe Nachweiſung vollſtändig und ſchrieb am 7. April 1628 aus dem Reſidenzhaus der Franziskaner zu Worms in einem leichtfertigen und kecken Brief an den Rath, derſelbe werde ſich ohne Zweifel erinnern, wie ſein praedecessor das Barfüßerkloſter wieder begehrt; aber bis dato ſei vichts als dieſe Antwort erfolgt, daß die Stadt von der damaligen päpſtlichen Heiligkeit genügende Sicherheit empfangen, als das Kloſter per injuriam temporum taliter qualiter durch einen ohnbemächtigten Bruder des Ordens und ein ab⸗ gefallenes Glied, wie es damals die neuen Secten verurſachten, verkauft worden ſei. Mit dieſer Erklärung ſei weder ſeinem Orden, noch ihm ſelbſt gedient, wenn ihm nach der ihm gewordenen Commiſſion zur Zeit obliege, auf ſeinem Anſpruch zu beſtehen, ſolch billige praetension nicht allein zu prosequiren, ſondern auch zu manuteniren. Darum fordert Alexius im Namen ſeines Ordens den Magiſtrat auf, er möge auf Mittel und Wege gedenken, wie das destruirte und abalienirte Barfüßerkloſter und der dazu gehörige Platz dem Orden möchte reſtituirt werden. Dadurch werden der Magiſtrat dem Herrn und ſeinem Diener, dem heiligen Franziskus, ein wohlgefällig rechtmäßig Werk, dem Orden aber nichts als die Billigkeit praestiren. Indem Alexius dieſes der göttlichen Providenz treulich befiehlt, unterzeichnet er ſich als

Dienſtwilliger Fr. Alexius indignus Praeses. (Vgl. Fol. 9 der Urkundenabſchriften.)

4.Copia Kayßerlichen Schreibens an die Stadt Wormbs die Resti- tution des Franziskaner⸗Cloſters betr.

Ferdinandus ec. Ehrſame Liebe Getreue, Vnß hat der Ehrſame Vnſer Lieber An⸗ dächtiger Fr. Theodorus Rheinfeld ordinis St. Prancisci de observantia minister provincialis Cöllniſcher Provintz gehorſambſt zu vernehmen gegeben, welcher maßen ſeines ordens vnd provintz Bruder in Vnſerer vnd des Heiligen Reichs Stadt Wormbs ein befreytes Hauß in die 2 Jahr lang ohn einige contradiction bewohnet, vnd denen ſowohl in⸗ alß außerhalb der Stadt ſich vff⸗ haltenden Catholiſchen Leuthen alles Fleißes ihrem Beruff nach gedienet, mit angehoffter gehorſamſter Bitte, daß weilen noch eines ſeinem orden zugehöriges Cloſter oder auffs wenigſte der Stock davon in ſelbiger Stadt übrig, Wir Euch die restitution gnädigſt anbefehlen wolten. Demnach wir dann dießes des Provincialis gethanes Anſuchen der Billigkeit allerdings gemäß zu ſeyn befunden. Hierumb ſo befehlen wir Euch gnädigſt vnd wollen, daß Ihr gedachtem Orden zu obermeltem Cloſter, damit in demſelben der wahre Gottesdienſt ohne Hinderung, der uralten fundation gemäß.