Der Stadt Worms Antwort auf Fr. Rheinfelds Anſinnen 1627. 111
„Edle, Ehrenveſte vnd Hochgelehrte, auch Vorſichtige, Vorachtbare vnd Wohlweiße Herren Burgermeiſter vnd Rath der Kayſ. freyen Reichs Stadt Wormbs mit Anverwandten ſambt vnd ſonders geehrte Herren“.
„Denenſelben nächſt anerbietung meines freundwillig gefließenen Dinſts vnd Grußes ſoll ich in aller Kürze, unumbgänglicher Nothdurfft vnd mir vffgetragenen Ambts halben, dienſtfreundlich ohnverhalten, was maßen von dem Hochwürdigen, vnſers ſämbtlichen Ordens St. Francisci patre Generali ernſtlicher Befehl und Anmahnung mir zukommen, alle vnd jede, ſowohl in dieſer mir anbefohlenen, alß auch andrer provincien Endt vnd Orthen, die hiebevor possessionirten vnd angehörigen Gotteshäußer und Clöſter, ſo theilß gewaltthätiger Weiße, theilß auch anderer geſtallt eine Zeit lang wieder Willen vnd Wohlgefallen vorenthalten worden, hinwiederum, ſo Gott⸗ alß menſchlicher Verordnung, wie nit weniger ſo Geiſt⸗ alß weltlichen Rechten gemäß, wiederum dem Gottesdienſt, uraltem gewöhnlichem catholiſchem Gebrauch nach darinnen zu üben, einzufordern; vnd dann, ſo viel im Werck befunden, daß in Einer Ehrbarn wohlweißen vnd dem Heil. Röm. Reich anverwanten vnd zugethanen Reichsſtadt auch dergleichen vnſerm Orden St. Francisci an- gehöriges Cloſter vor dieſem geweßen, auch noch zum Theil im Bau, wiewohl die Kirche ruiniret, deßen restitutio, wie anderwärts, billig erfolgen ſollen, aber bißhero zu unßerem Schaden vnd der Fort⸗ pflanzung Chriſtlicher Catholiſcher Religion Verhinderung verblieben. Alß iſt und gelanget ahn E. E. vorachtbahre, wohlweiße, hohe vnd geehrte Herren meine dienſtfreundliche fleißige Bitte, dieſelben geruhen, vns das vorangeregte in deroſelben freyen Reichs Stadt noch ſtehende Cloſter vnd angehörige pertinentien zu restituiren und deßen würklicher tradition folge zu laßen ꝛc. Deroſelben willfähriger Resolution mit nächſtem in Schriften gewärtig“. dat. 21. Jun. 2α 1627.
—„E. E. Vorachtbahren Wohlweißen ꝛc. Fr. Theod. Rheinfeldt“. (Vgl. Fol. 6, 7 der Urkundenabſchriften.)
2.„Der Stadt Wormbs Antwort Schreiben“.
„An den Ehrwürdigen Hochgel. Fr. Theodor Rheinfeldt Barfüßer Ordens wegen von Ihme geforderten Barfüßer Cloſters zu Worms sub dat. 12. Sept. 1627“.
„Unßeren freundlichen Gruß nächſt Wünſchung alles Guten bevor. Ehrwürdiger Hochgeehrter, onders lieber Herr vnd Freund“.
„Was ahn Vnß derſelbige der Restitution des Barfüßer Cloſters allhier halben neulicher Zeiten in Schriften gelangen laßen vnd geſonnen, daßelbe iſt vnß der Gebühr vorgeleßen, darauff, was vor vielen Jahren ſolches Cloſters halben vorgangen, nachgeſucht, mit Fleiß erwogen vnd befunden worden, daß den 3. Febr. anni 1549 von Henrico Stolleyssen Barfüßer Ordens, in oberen teutſch⸗ landen provincialen, dergleichen postulatum auch beſchehen, deme aber hingegen gleichfallß in Schrifften, was es mit beruhrtem Cloſter vor eine Bewantnuß, ſo viel zu erkennen gegeben, daß nehmlich daßelbe mit allen Zugehörden, Einkommen, Zinßen vnd Gülten, außer⸗ vnd innerhalb der Stadt Wormbs gelegen, im Jahr 1539 durch Bartholomaeus Hermann, der heiligen Schrifft Doctor vnd damaliger Zeit des nit reformirten Barfüßer Ordens provineialen auß hochbewegenden Urſachen, nicht allein mit ſonderbahrer Bewilligung des Generals vnd gantzen Ordens, ſondern auch auf erfolgten Päbſtlichen vnd Kayſerlichen consens Vnſerem Kleinen Spital, die Elende Herberg genannt, gegen Erlegung einer gewißen Summa geldes vnd hinausgebung aller Clinodien, Kirchen Zierden vnd Hauß Rath ewiglich vnd unwiederrufflich— jedoch dergeſtalt, daß denen allhier von ſolchem Orden durchreiſenden Brüdern in gemelter elenden Herberg ein logiment zur Nachtherberg vorbehalten ſeye, ſelbige auch darinnen(inmaßen jederzeit bis auff den heutigen Tag beſchehen) der


