34 Des Papſtes Hadrian VI. Vermahnung an die Wormſer, Bedrängniß der Evangeliſchen 1523.
ſollten, verſperrte ihnen die Geiſtlichkeit alle Kirchen und wollte ihnen als Ketzern nicht geſtatten, darin zu predigen; deswegen ließen ſie einen hölzernen Predigtſtuhl machen, den man von einem Orte an den andern bringen konnte; und alſo haben ſie eine Zeit lang an dem Obermarkt im Tanzhaus und an andern Orten ihre chriſtliche Verſammlung gehalten. In ſolcher Unruhe und armſeligem Zuſtand richtete Luther im Jahr 1523 auf Bartholomäi an die Chriſten zu Worms einen tröſtlichen Brief, wodurch er ſie aus Gottes Wort ſtärkte und zur Beſtändigkeit ermahnte. Dieſer Brief iſt an den für die Wormſer Gemeinde und Schule gedruckten kleinen Katechismus Luthers„nicht ohne Urſach“— wie der Chroniſt ſagt— angehängt worden. Hierauf ſind die von Worms in reiner lutheriſcher Lehre eine Zeit lang ſehr eifrig geweſen.“*) So hatte alſo trotz des zu Worms erlaſſenen kaiſerlichen Edicts vom 26. Mai 1521, durch das Luther nebſt ſeinen An⸗ hängern in die Acht erklärt, ſeine Lehren und Bücher verboten, die Drucker mit ſchwerer Strafe bedroht worden waren, gerade in der Stadt, nach der jenes kaiſerliche Ediet den Namen des Wormſer Edicts trägt, die Reformation frühzeitig Wurzeln geſchlagen.
Aber„der römiſche Papſt Hadrian VI. hatte ſchon im Jahre 1522, welches das erſte ſeines Papſtthums war, eine weitläufige lateiniſche Bulle, die am 30. November zu Rom ge⸗ ſchrieben war, an den Wormſiſchen Biſchof Reinhard II. von Rippur gerichtet, mit dem Befehl, ſolches der Stadt Worms einzuhändigen, weil derſelbe darin die Stadt gar väterlich ermahnte, bei dem alten Glaubensbekenntniß feſt zu verbleiben, aber die teufliſche lutheriſche Lehre ja nicht anzunehmen.“**) Allein der Biſchof hat erſt im folgenden Jahr(1523), und zwar am Freitag
geblieben, ſo daß die Mittheilung einiger kürzlich aufgefundenen Nachrichten über die Perſönlichkeit des erſten lutheriſchen Geiſtlichen wohl einiges Intereſſe bieten wird. Die Einführung der Reformation mochte an dem Sitze des Oberamtmanns der Obergrafſchaft, deſſen Kirche außerdem landgräflichen Patronats war, früh und ohne Schwierigkeit ſtattgehabt haben. Bereits zu Beginn des Jahres 1527 wird der Magiſter Nikolaus Mauri als Pfarrer zu Darmſtadt bezeichnet, der vom Landgrafen ſeinen Unterthanen zum Seelſorger geſetzt ſei. Meiſter Nikolaus Mauri oder Maurus iſt übrigens, was ſeine ſpätere Laufbahn betrifft, eine auch anderweit bereits bekannte Perſönlichkeit. Ueber ſein Vorleben fand ſich, daß er bis zum 25. Auguſt 1523 Cantor und Canonicus des Collegiatſtifts zu St. Andreas in Worms war; von dieſem Tage datirt wenigſtens erſt ſein Verzicht auf dieſe Pfründe, den er dem Generalvicar des Biſchofs von Worms durch einen Bevollmächtigten zu Gunſten des Kaplans der Georgenkapelle daſelbſt ausſprechen ließ, welch' letzterer ihm dafür ſeine Kaplanei einräumte. Zweifellos war dieſe Form nur zur Verhüllung des eigentlichen Grundes des Verzichts gewählt worden, der in dem dort nicht allein ſtehenden Anſchluß des Cantors Maurus an die Lehre Luthers zu ſuchen iſt. Bereits in einem Schreiben des Wittenberger Reformators vom 24. Auguſt 1523, an ſeine zahlreichen Wormſer Anhänger nämlich, empfiehlt er dieſen„Herrn Mauren“ in einer Weiſe, daß daraus deſſen Eigen⸗ ſchaft als geiſtiger Hauptleiter der dortigen Lutheriſchen erhellt. Maurus hatte ſich auch bereits in Worms verehelicht; ſeine eigentliche Heimath ſoll St. Goarshauſen geweſen ſein, obgleich ſein Vater bereits zu Worms wohnte. In Darmſtadt muß es der Reichsſtädter nicht ſonderlich behaglich gefunden haben; 1529 ſcheint er nach dem benachbarten Zwingenberg übergeſiedelt zu ſein. Aber auch dieſe Stelle verließ er bereits im Jahre 1531 wieder, und zwar vermuthlich im Unfrieden. Denn als er im Auguſt 1536 Prediger zu St. Katharinen in Frankfurt a. M. wurde, läßt ihn Landgraf Philipp dem Stadtrath als zankſüchtig darſtellen, und auch ſeine Amtsbrüder beſorgten, daß er in die Fußtapfen des heftigen Melander treten werde. Maurus wird übrigens von Myconius als einer der namhaften Anhänger Luthers aufgeführt, der ſowohl durch ſein Alter als durch ſeine Gelehrſamkeit verehrungswürdig ſei. Seine ſchriftſtelleriſche Thätigkeit ſcheint ſich auf ein Lied zu Ehren des Feſtes der Heimſuchung Mariä beſchränkt zu haben, als deſſen Autor ihn das Gelehrtenlexicon erwähnt.“ Dr. G. S. z. S. *) Handſchrift F. der Zorn'ſchen Chronik, im Wormſ. Archiv, Fol. 343— 345.
**) Die Bulle ſoll nach M. Georg Wilhelm Muhls Geſchichte der Wormſer ev. Prediger in des Raths „rothem Buch“, Fol. 252, verzeichnet geweſen ſein, vgl. die Wormſer Chronik der Wormſer Gymn. ⸗Bibliothek, Fol. 416.— Auch an die Univerſität Heidelberg richtete Hadrian VI. eine Bulle ähnlichen Inhalts; vgl. Struve, Pfälziſche Kirchen⸗Hiſtorie,§. 13, S. 26.


