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C. Aeſthetiſche Bildung.
Den Zeichenunterricht, zu welchem nur die Sextaner und Qnintaner verpflichtet ſind, benutzten außerdem freiwillig im Sommer 87 Schüler(11 aus II, 26 aus III und 50 aus IV), im Winter 94, nämlich 14 aus II, 33 aus III und 47 aus IV.
Am Geſangunterricht nahmen während des Sommers 60 Schüler(12 Baß, 12 Te⸗ nor, 16 Alt und 20 Sopran) und während des Winters 68(12 Baß, 12 Tenor, 20 Alt und 24 Sopran) im Chor Theil. Proben ihrer Fortſchritte im Geſang, im muſikaliſchen Vortrag und im Declamiren legten die Schüler am 24. Mai, 20. Auguſt, 22. 24. September und 18. Januar ab. Die dabei bewieſene Theilnahme des Pusitums war ebenſo erfreulich für die Lehrei als lohnend für die Schuler.
D. Disciplin.
Iſt dieſelbe bei den Verhältniſſen hieſiger Stadt auch nicht ungefährdet geblieben, ſo konnten wir doch mit dem Betragen unſerer Schüler im Allgemeinen zufrieden ſein; zu wünſchen bleibt, daß die häusliche Erziehung noch mehr als bisher mit der Gymnaſialdisciplin überein⸗ ſtimmen und namentlich in der Wahl von Erholungen und Vergnügungen für die Schüler vor⸗ ſichtiger verfahren möchte.
Um das ſchon in den Schulgeſetzen§. 31 unterſagte Beſuchen von Wirthshäuſern zu verhüten, iſt in Gemäßheit eines Miniſterialbeſchluſſes vom 14. Juni 1845 zur Nr. 5269 Pr. d. J. den Wirthen dahier und in den im Umkreiſe einer Stunde gelegenen Orten bei einer policeilichen Strafe bis zu 5 Rthlr. unterſagt worden, an Schüler des Gymnaſtums, in ſofern ſie nicht in Begleitung erwachſener Angehörigen oder ſolcher Perſonen, unter deren Aufſicht ſie geſtellt ſind, ein Wirthshaus oder einen öffentlichen Vergnügungsort beſuchen, geiſtige Getränke insbeſondere auch Bier zu verabfolgen. Desgleichen iſt die in den inländiſchen Gymnaſien übliche Strafe des Nachſitzens durch einen Miniſterialbeſchluß vom 8. Juli 1845 zur Nr. 5605 Pr. d. J. ſo regulirt worden, daß die Strafe allmählich und möglichſt ſtufenweiſe angewendet, für ſtete Beſchäftigung der Schüler, über welche dieſe Strafe verhängt wird, geſorgt und eine fortdauerde Aufſicht eingeführt werden ſoll, ſobald nehiete zugleich in demſelben Zimmer die Strafe auszuhalten haben.
E. Phyſiſches Wohl.
Der Geſundheitszuſtand der Lehrer war im Ganzen erfreulich, nur daß der Director, Pf. Matthias und der Zeichenlehrer Appel ihren Unterricht längere Zeit auszuſetzen durch Krank⸗ heit genöthigt waren. Auch die Schüler blieben groͤßtentheils geſund, ja erſchienen in Folge der für die körperliche Pflege getroffenen Einrichtungen, der Erholungszeit zwiſchen den Lectionen, den Spaziergängen und den Excurſionen, friſcher und rüſtiger als früher. Den gymnaſtiſ chen Uebun⸗ gen, unter Leitung des Schreib⸗ und Rechenlehrers Geyer, wohnten im Sommer 204 Schüler bei, 19 aus 1, 14 aus II, 47 aus III, 37 aus IV, 61 aus V und 26 aus VI. In Gemäßheit eines Miniſterialbeſchluſſes vom 8. Juli 1845 zur Nr. 5605 Pr. d. J. ſoll durch die Directoren


