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metrie, Trigonometrie.*Gild, Heimatskunde von der Provinz Heſſen⸗Naſſau.*Dittmar, Dr. Heinr., Leitfaden der Weltgeſchichte.* Voigt, Leitfaden für den geographiſchen Unterricht.*Wuſtmann, Aller⸗ hand Sprachdummheiten. Schleſſing, H., Deutſcher Wortſchatz oder der paſſende Ausdruck.*Plötz, Dr. Karl, Sprachführer für Deutſche in Frankreich.*Müller, Dr. H., de viris illustris.*Breymann, Dr. Herm., und Möller, Dr. Herm., Franzöſiſches Elementarbuch. Lehrpläne und Lehraufgaben. Ordnung der Reife⸗ prüfungen und der Abſchlußprüfungen.*Die Geſchichts⸗ bücher von Andrä, Hoffmann, Levin und Schmelzer. Ernſt v. Wildenbruch, Der neue Herr, Schauſpiel. Paul Heyſe, Colberg, Schauſpiel. Grätz, Die Electricität und ihre Anwendung. Wigand, Prof. Alb., Die Flora von Heſſen und Naſſau, II. Teil. *† Arendt, Prof. Dr. Rud., anorganiſche Chemie in Grundzügen. Electricität, offizielle Zeitung für die internationale elektriſche Ausſtellung in Frankfurt(wert⸗
volles Geſchenk des Herrn Senator Lehmann; beſten Dank). Pokorny, Naturgeſchichte des Tierreichs und Pflanzenreichs. Kirchhoff, Schulgeographie.
Durch den Progrommaustauſch, welcher zwiſchen den höheren Lehranſtalten Deutſchlands unterhalten wird, er⸗ hält die Lehrer⸗Bibliothek alljährlich eine große Anzahl Abhandlungen aus den verſchiedenen Zweigen der Päda⸗ gogik und Methodik, ſowie über andere die Schule und Unterrichtsgegenſtände betreffende Angelegenheiten. Polack, Gedächtnisfeier.
Schüler⸗Bibliothek. Weitprecht, Jugendblätter.
Die Unterrichtsmittel wurden vermehrt durch einen qualitativen Analyſen⸗Schwefelwaſſerſtoff⸗Apparat; Jod; Brom; Gewichte; Scheidetrichter; Doppelhalter für Retorten; Eudiometerröhre; 43 Mineralien; Pflanzen⸗ blätter in Naturdruck mit der botaniſchen Kunſtſprache für die Blattform von Prof. Dr. Reuß(Geſchenk des Herrn Senator Lehmann. Herzlichen Dank)h).
VI. Stiftungen und Anterſtützungen der Schüler.
In dem mehr als fünfzigjährigen Beſtehen der Schule ſind noch keine Stiftungen zu Benefizien für Schüler eingerichtet worden. Für fleißige und beanlagte Schüler kann jedoch auf ein Geſuch der Eltern, welches unter Beifügung des letzten Schulzeugniſſes bei dem
VII. Mitteilungen an die
Am Schluſſe der Nachrichten über das letztverfloſſene Schuljahr ſcheint es wohl angezeigt, einen Blick in die Zukunft unſerer Schule zu richten und den Intereſſenten noch einige die neuen Verhältniſſe betreffende Mitteilungen zu machen.
Aus mehrfachen Anfragen zu ſchließen, ſcheint man verſchiedentlich anzunehmen, daß die Anderung des Lehr⸗ plans eine ſolche ſei, daß ſchon in ein oder zwei Jahren das Realprogymnaſium in eine lateinloſe Realſchule umgewandelt ſei. Die Ziele der letzteren ſind aber nach einem ſechsjährigen Lehrplan berechnet und können daher nicht früher erreicht werden. Die zu Oſtern zu bildende Realſchul⸗Sexta wird nach ſechs Jahren zur UII aufgerückt ſein, und, ſo Gott will, Oſtern 1898 ſich dem erſten Abgangsexamen unterziehen und hoffent⸗ lich beſtehen, eventuell in OII der Oberrealſchule ein⸗ treten. Bis dahin werden die gegenwärtigen Schüler des Realprogymnaſiums nach und nach von der gegen⸗ wärtigen Sexta zur UII aufſteigen und wenn eine Klaſſe des Realprogymnaſiums als Sekunda abgeht, wird eine Klaſſe der Realſchule zugehen. Zu Oſtern 1895 wird die jetzt zu bildende Sexta zur UIII werden und dann werden ſich einige Schüler zu entſcheiden haben, ob ſie an dem fakultativen Unterricht des Lateini⸗ ſchen teilnehmen wollen, um ſich für ſpäter den uber⸗ tritt zum Realgymnaſium offen zu halten, und hierdurch die Erlangung weiterer Berechtigungen ſich zu ermög⸗ lichen, wie Zahnarzt, Tierarzt, Apotheker, Studium der neueren Sprachen. Da die in Ausſicht genommene
Stadtrat einzureichen iſt, das Schulgeld ganz oder teil⸗ weiſe erlaſſen werden; auch wird dem jüngſten von drei die Schule gleichzeitig beſuchenden Brüdern auf eine Eingabe des Vaters das Schulgeld erlaſſen.
Schüler und deren Eltern.
Erweiterung der Realſchule zur Oberrealſchule doch manche Vorbereitungen nötig macht, ſo wird man ſchon nach Verlauf von drei bis vier Jahren dieſer Frage näher treten müſſen. Möchte dieſe dann eine alſſeitig befriedigende Löſung finden.
Wegen der großen Wichtigkeit möge hier die durch die Erlaſſe des Staatsminiſteriums vom 1. und 12. Dezember v. J. zu Gunſten der Realſchulen bedeutende Anderung in den der Realſchule und Oberrealſchule zu⸗ ſtehenden Berechtigungen mitgeteilt werden.
Das am Schluſſe der UIl im beſtandenen Abgangs⸗ examen erlangte Reifezeugnis wird als Erweis zu⸗ reichender Schulbildung für alle Zweige des Subaltern⸗ dienſtes anerkannt, ſowie es auch zum einjährig⸗freiwilligen Militärdienſt berechtigt.
Das Reifezeugnis der Ober⸗Realſchule berechtigt zum Studium der Mathematik und Naturwiſſenſchaften, zum Hochbau⸗, Bauingenieur⸗ und Maſchinenbaufach, zum Forſt⸗, Berg⸗, Poſt⸗, Telegraphen⸗ und Schiffsbaufach.
Bezüglich des von nächſte Oſtern an von den Unter⸗ Sekundaner zu abſolvierenden Examens möchte ſich der Unterzeichnete ſchließlich die Bemerkung erlauben, daß die ſehr günſtigen Reſultate, welche die Anſtalt in zwanzig abgehaltenen Prüfungen der Ober⸗Sekundaner (ſ. S. 33) zu verzeichnen die Freude gehabt hat, ihr auch die ſichere Hoffnung giebt, ähnliche Erfolge in dem entſprechend ermäßigten Examen der Unter⸗Sekundaner zu erreichen.


