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mit der älteren zu Marburg vereinigt, ohne in derſelben aufzugehen. Als aber im heſſiſchen Bruderkriege Marburg 1645 von den kaſſeliſchen Truppen unter Geiſe eingenommen, und Anfang 1646 auch das Schloß vom Kommandanten Willich übergeben worden war, fiel Marburg wieder an die kaſſeliſche Linie. Anfangs verſuchte man die Hochſchule zweiherrig weiterzuführen, dann aber wurde Vermögen, Inventar und Bibliothek nach Vertrag geteilt, und ſo kam 1650 die Univerſität dauernd wieder nach Gießen zurück. Durch die Zwiſchen⸗ zeit von 1625— 1650, wo unſere Hochſchule in Marburg war, wird deren Geſchichte in keiner Weiſe unterbrochen.
Ich habe bei den nachſtehenden Bruchſtücken zur Geſchichte un⸗ ſerer Hochſchule vorwiegend den ſchriftlichen Verkehr zwiſchen dem Landesherrn und der Regierung einerſeits und der Univerſität andrer⸗ ſeits benutzt und aus dem reichlich fließenden, wie ich glaube, wenig bekannten Material namentlich das herausgenommen, was in Bezug auf das Perſonal der Hochſchule von kultur⸗ und ſitten⸗ geſchichtlichem Intereſſe ſchien.
Die Profeſſoren. Alleezeit legten die Landesherren ein weſentliches Gewicht darauf, daß ſie bei Berufungen von Profeſſoren die einzige Entſcheidung hätten. So erklärte ſich Landgraf Ludwig V. 1618 dahin:„Sonſten aber die nomination, observanz, maiora u. a. betr. verſtehn Wir nicht anders, dann wenn Wir Unſerem gnädigſten Wohlgefallen nach etwa Eurer ſämmtlichen, oder mehreren oder eines Theils Bedenken in Beſtellung der Professionen bishero er⸗ fordert, oder künftig zu erfordern für gut anſehen, daß gleichwohl die Beſtellung der Professionen jederzeit allein frei und lediglich bei Uns verbleibet“. Es wird dann noch ausgeführt, wenn ſeither vom akad. Lehrkörper bei Erledigung von Profeſſuren Vorſchläge und Bedenken eröffnet worden ſeien, ſo habe er, der Herr, dies nicht für unrätlich ermeſſen, auch die Vorſchläge und rationes wohl erhört, auch ſei er geneigt, es künftig ebenſo zu halten, immer aber bleibe der Ausſchlag und die Beſtellung ihm ſelbſt vorbehalten.
Aehnlich ſpricht ſich Landgraf Georg II. 1641 aus:„Wiewohl nun Unſere stat. acad. mit ſich bringen, daß Uns Ihr ganz ohn⸗ ſaumhaft ſowohl des verſtorbenen Professoris Ableben berichten, als auch ein und mehr zur Erſetzung der erledigten Stelle qualificirte subiecta nominiren und vorſchlagen ſollet“ ꝛc.


