Aufsatz 
Justus Freiherr von Liebig : zur hundertsten Wiederkehr seines Geburtstages / Gottfried Erckmann
Entstehung
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Die öffentliche Meinung in Bingen und Umgegend beſchäftigte ſich ſchon lange mit der Frage einer Aenderung der Ferienordnung. Eine im Laufe des Sommers vorgenommeue Abſtimmung aller Eltern ergab, daß die große Mehrheit für Einführung der Juliferien war. Dem Wunſche der Eltern und der Stadtverordnetenverſammlung entſprechend hat das Großh. Miniſterium des Innern, Abteilung für Schulangelegenheiten, auf Antrag der Großh. Direktion die Ferien an der Realſchule und dem Progymnaſium zu Bingen in folgender Weiſe geregelt:

1.) Die Oſterferien dauern 2 ½ Wochen und zwar 1 ½ Woche vor dem Feſt und 1 Woche nach demſelben;

2.) Die Pfingſtferien ½ Woche vom Pfingſtmontag bis einſchließlich den darauf⸗ folgenden Mittwoch;

3.) Die Sommerferien 4 Wochen vom erſten Sonntag im Monat Juli an;

4.) Die Herbſtferien dauern 2 Wochen und richten ſich nach der Zeit der Weinleſe; ſie müſſen jedoch ſpäteſtens am 15. October einſchließlich beginnen;

5.) Die Weihnachtsferien 2 Wochen..

Am 10. Februar 1904 verſchied der Pfarrer der evangeliſchen Gemeinde Bingens, Herr Dr. Auguſt Bergmann. Der Verſtorbene war 20 Jahre lang, von 1870 bis 1890, evangel. Religionslehrer an der Realſchule. Der Lehrkörper ſowie die evangeliſchen Schüler beteiligten ſich an der Beerdigung. Unter Niederlegung eines Kranzes widmete der Direktor dem Verblichenen einen ehrenden Nachruf.

Auch ein lieber und hoffnungsvoller Schüler der Schule, Joſef Krichtel, erlag einer tückiſchen Krankheit. Die Schule ſuchte den Schmerz der Eltern durch Teilnahme nach Kräften zu lindern.

Die Frage des ſo notwendigen Neubaues eines Schulhauſes erfuhr in dieſem Jahre leider keinen nennenswerten Fortgang.

G. Bekanntmachungen

betreffend das neue Schuljahr und die Annahme neuer Schüler.

Anmeldungen zur Aufnahme in die Vorſchule, die Realſchule und in das Progymnaſium werden Montag und Dienſtag, den 28. und 29. März, Vormittags von 812 Uhr, im Amtszimmer des Direktors entgegengenommen. Außer dem Geburtsſchein mit unterſtrichenem Rufnamen und dem Abgangszeugnis der zuletzt beſuchten Schule iſt auch der Impfſchein über die erſte, beziehungsweiſe zweite Impfung vorzulegen. Die Aufnahmeprüfungen finden Montag, den 11. April, von morgens 8 Uhr an, ſtatt. Der Unterricht beginnt Dienſtag, den 12. April um 8 Uhr.

Die Vorſchule, welche 3 Jahre umfaßt und für die Realſchule und das Progymnaſium vorbereitet, nimmt in ihre unterſte Klaſſe Knaben auf, die bis zum 30. September 1904 das ſechſte Lebensjahr zurücklegen.

Die Realſchule nimmt in die Sexrta Knaben auf, die das gte Lebensjahr zurückgelegt haben. Bei genügender leiblicher und geiſtiger Reife können auch ſolche Knaben aufgenommen werden, welche bis zum 30. September 1904 das 9te Lebensjahr vollenden werden.

Das Progymnaſium nimmt in die Serta ebenfalls Knaben auf, welche das 9te Lebens⸗ jahr entweder ſchon zurückgelegt haben oder bis zum 30. September 1904 zurücklegen werden.

Bingen, 23. März 1904.

Großh. Direktion der Realſchule und des Progymnaſiums.

Dr. Helm.