Aufsatz 
Binger Heimatgeschichte in lateinischem Gewand / für den Schulgebrauch zusammengestelt und erläutert von Studienrat J. Kohl
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30 Pinger Heimatgseschichte

ab incolis nuncupatur ³⁰); et est in opposito ²²¹) castelli Erenfels, ubi thelonium exigitur ³⁷).

IV. Aufenthalt Heinrichs IV. in Bingen im Jahre 1105)

Brief Heinrichs IV. an König Philipp von Frankhreich

(Chron. Sigeberti, Monum. Germ. 6, 370 ¹): Cum ergo ad locum, qui Binga vocatur, pervenissemus, iam existente die Veneris ante nativitatem ²), numerus armatorum(filii) iam satis augebatur, iam fraus ipsa de se detegi videbatur. Et filius ad me:„Pater“, inquit,„nobis cedendum est in vicinum castellum ³), quia nec Moguntinus episcopus ¹⁴) in suam civitatem admittet vos, quamdiu in banno eritis, nec vos impacatum et inreconciliatum ⁵) audeo ingerere inimicis vestris. Illic nativitatem cum Dei honore et pace agetis; quoscunque placuerit vobis, vobiscum habeatis. Ego interim quanto instantius ⁶), quanto fidelius potero, pro nobis utrisque laborabo, qui causam vestram esse meam existimo“. At ego:„Mi“, inquam,„fili, testis et iudex sermonum et fidei) adsit inter nos hodie Deus, qui, quomodo te in virum perfectum et heredem meum

3) nuncupare= benennen. ³¹) in opposito= gegenüber. ³⁷²) telonium exigere oll erheben. 455. 9.

Heinrich IV. in Bingen. ¹) Vgl. Weidenbach, Rhein. Antiq. II, 20. S. 237 ff. Es ist eine weitverbreitete Sage, Heinrich IV. sei mehrere Tage in dem Burg- verlies des Schlosses Klopp in Gefangenschaft gehalten worden. Quelle für diese Annahme ist der Bischof Otbert von Lüttich, ein Freund und Anhänger des alten Kaisers, dessen Leben und Tod er in einem Brief von 1106 beschrie- ben hat. Otbert gibt aber keine genaue Ortsbezeichnung über die Gefangen- haltung des Kaisers. Diese allgemeinen Angaben Otberts lassen sich jedoch vervollständigen aus den Hildesheimer Annalen und aus der vielgebrauchten Chronik des Mönches Sigebert vom Gembloux(geb. um 1050, gest. 1112), der uns auch Briefe Heinrichs mitteilt, und aus sächsischen Annalisten. Aus diesen Quellen geht hervor, dafß der unglückliche Heinrich IV. in Bingen nur eine Nacht zubrachte und wenigstens noch eine gewisse Scheintreiheit besaft; die eigentliche Einkerkerung des Vaters durch den ungeratenen Sohn erfolgte erst im Schlof Böckelheim bei Kreuznach; in Bingen wurde er nur durch des Sohnes hinterlistige Vorspiegelungen festgehalten und von den Bewaffneten umlauert. Um seinen Vater vom Thron zu verdrängen, schrieb Heinrich V. auf die Weihnachtstage des Jahres 1105 einen Reichstag nach Mainz aus. Als der Kaiser dies vernahm, versuchte er, den Reichstag zu verhindern oder selbst mit ansehnlicher Macht dort zu erscheinen, um seine Rechte zu ver- treten. Der schlimme Sohn hatte dies erfahren und kam mit einer kleinen Bedeckung dem Vater entgegen; mit guten Worten und Listen wuftte er den Vater zu bestimmen, seine bewaffnete Macht zu entlassen. Scheinbar aus- gesöhnt, begaben sich beide auf den Weg nach Mainz. Unterwegs gelang es dem Sohn, den Vater durch Vorspiegelung falscher Tatsachen zu bestimmen. in Bingen Aufenthalt zu nehmen. Davon berichtet uns der folgende Brietf. ²) die Veneris ante nativitatem[sc. Domini]= am Freitag vor Geburt des Herrn. ³) castellum= Burg Klopp. ⁴) Erzbischof Ruthard von Mainz. ⁵) im- pacatus et inreconciliatus= anbefriedet und unausgesöhnt; Heinrich IV. befand sich immer noch im Bann. ⁶) quanto instantius-- potero= so inständig, wie ich kann.*) fides= Treuversprechen.