Druckschrift 
Die Philosophie Schillers und der Deutschunterricht in den Oberklassen des Gymnasiums
Entstehung
Einzelbild herunterladen

29

pers das Verderbliche des Gasthausbesuches, der Kneipereien und des Verbindungsunwesens vor Augen zu halten, ihnen die strikteste Beobachtung der§§ 19 und 24 der Disziplinarorduung für die Mittelschulen in Böhmen zur Pflicht zu machen, sie eindringlichst und nachdrücklichst zu verwarnen und ihnen in ernster Form zu eröffnen, daß der K. k. Landesschulrat gegen die Zuwiderhandelnden in Zukunft keinerlei Nachsicht üben, sondern eine noch gröBere Strenge walten lassen und die Namen der wegen Teilnahme an Verbindungen und wegen Gasthausbesuches ausgeschlossenen Schüler den Direktionen sämtlicher deutschen Mittelschulen des Landes bekannt geben wird. Die Namen der gewissenlosen Wirte, welche den Kneipereien, dem Verbindungsunwesen und dem Gasthausbe- suche in welcher Art immer Vorschub leisten, sind dem k. k. Lan- desschulrate bei Bekanntwerden von Fällen der Ubertretung der obangeführten Bestimmungen namhaft zu machen.(L.-S.-R.-E. v. 12. Jänner 1905, Z. 1726.)

8. Der 9. Mai 1905 als der 100. Todestag Schillers kann unter- richtsfrei gegeben werden, wenn eine Schulteierlichkeit an dem- selben abgehalten wird.(M.-E. vom 6. Feber 1905, Z. 45.404 ai 1904, L.-S.-R.-E. v. 24. Feber 1905, Z. 6833.)

9. Von jeder Erkrankung an Genickstarre oder dem Verdachte dieser Erkrankung ist sofort an die lokale Sanitätsbehörde zu be- richten.(L.-S.-R.-E. v. 13. Mai 1905, Z. 19.807.)

10. Ein Abiturient, von dessen schriftlichen Arbeiten bei der Maturitätsprüfung im Sommertermine vier oder mehr als nicht genügend oder ganz ungenügend befunden worden sind, lund dem aus einem Gegenstande eine Semestral-Wiederholungsprüfung be- willigt wurde, ist nicht als bei der Maturitätsprüfung reprobiert zu betrachten. Auch im Falle eines ungünstigen Ergebnisses der Semestral-Wiederholungsprüfung kann von einer Reprobation nicht die Rede sein.(M.-E. v. 9. Mai 1905, Z. 16.187, L.-S.-R.-E. V. 18. Mai 1905, Z. 20.760.)

X. Chronik.

Am 4. Oktober fand anläBlich des Allerhöchsten Namenstestes Sr. Majestät des Kaisers ein Festgottesdienst statt.

Am 19. November wurde ein Trauergottesdienst für weiland Ihre Majestät die Kaiserin Elisabeth abgehalten.

Am 9. Mai vormittags fand anläßlich Schillers hundertsten Todestages im Festsaale der Anstalt eine interne Schulfeier statt. Die Stadtvertretung von Kaaden spendete 50 K, so daß die ärmeren Schüler mit einem Schillerbüchlein als Festgabe bedacht werden konnten.

Am 26. Mai wohnte der k. k. Fachinspektor für Zeichnen, Schulrat Professor Anton Friebel, dem Zeichenunterrichte an der Anstalt bei.

Am 29. Mai wohnte der bischöfliche Diözesan-Kommissär für den Religionsunterricht, Domkapitular Msgr. Gustav Mattauch dem Religionsunterrichte an der Anstalt bei.

Vom 2. bis 6. Juni inspizierte der k. k. Landesschulinspektor Dr. Viktor Langhans die Anstalt.