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XIV. Kundmachung für das Jahr 1912/13. Aufnahme in die I. Klasse.
Die Schüler, welche in die I. Klasse aufgenommen werden wollen, haben sich in Begleitung der Eltern oder eines Stellvertreters am 6. oder 8. Juli oder am 16. September von 9—12 Uhr vormittags in der Direktionskanzlei der Anstalt zu melden. Hiebei ist mittels des Taufscheines oder Geburtszeugnisses der Nachweis zu liefern, daß der Schüler, der die Aufnahme anstrebt, 10 Jahre alt ist oder wenigstens bis Ende 1912 das 10. Lebensjahr vollenden wird. Die vormittags Angemeldeten werden nachmittags geprüft.
Die von einer öffentlichen Volksschule kommenden Aufnahmswerber haben sich außerdem mit dem vorgeschriebenen Frequentationszeugnisse auszuweisen, die von Bürgerschulen kommenden Schüler mit dem letzten Semestralzeugnisse.
Bei der Aufnahmsprüfung werden folgende Anforderungen gestellt:
a) In der Religion jene Kenntnisse, welche die Volksschule in den ersten vier Jahrgängen gewährt.
b) Fertigkeit im Lesen und Schreiben der deutschen Sprache, Kenntnis der deutschen Formenlehre, Fertigkeit im Analysieren einfacher be- kleideter Sätze.
c) Gewandtheit in den 4 Rechnungsarten mit ganzen Zahlen.
Von dem Erfolge der Prüfung hängt die Aufnahme ab. Nach dem Ein- tritte sind 4 K 20 h als Aufnahmstaxe, 2 K zur Anschaffung von Lehrmitteln, zusammen 6 K 20 h, zu entrichten.
Das Schulgeld beträgt halbjährig 40 K.
Auinahme in die übrigen Klassen.
Alle dem k. k. deutschen Staatsgymnasium bisher angehörenden Schüler, öffentliche oder Privatisten, haben sich zur Wiederaufnahme spätestens am 17. September zu melden, hiebei das letzte Semestralzeugnis vorzuweisen und den Lehrmittelbeitrag von 2 K zu entrichten.
Schüler, die von einem anderen Gymnasium kommen und aufgenommen werden wollen, haben am 16. September
1. die Bestätigung ihrer vorschriftsmäßigen Abmeldung, 2. den Tauf- oder Geburtsschein, 3. die Studienzeugnisse aus den letzten 2 Semestern vorzulegen. Die Gebühren betragen, wie bei der Aufnahme in die I. Klasse, zu- sammen 6 K 20 h, bei ienen, die von der Schulgeldzahlung befreit sind, 2 K. Die Wiederholungs- und Nachtragsprüfungen
werden am 17. September von 8 Uhr an abgehalten.


