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Die Schicksalsidee in Schillers Wallenstein
Entstehung
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Die Aufnahmsprüfungen für die II. bis VIII. Classe, die Wiederholungs- und Nachtragsprüfungnn werden am 15. und 16. September vorgenommen werden.

Anmerbung. Auswärtigen Eltern wird bei der Wahl der WMohnung und der Person ihres Stellwertreters die gräösste Umsicht ans Herz gelegt, da Sorglosigkeit, mitunter sogar Vorschubleistung von Seiten minder ge- zwissenhafter Ouartiergeber öfter die Schuld an dem Misserfolge oder Aus- artung ihrer Pflegebefohlenen tragen. Lassen begründete Thatsachen die häuslichen Verhältnisse, in welchen sich ein Pflegebefohlener befindet, als verderblich für dessen Sittlichkeit oder Fortgang erscheinen, so steht dem Lehrkärper nach der Disciplinarorduung das Reecht zu, von den Eltern die Aenderung des Wohnortes 2u verlangen und sogar den Schüler auszuschliessen, wenn ewiederholtem Ferlangen diesbezüglich nicht entsprochen Wird.

Direction des k. k. Staats-Obergymnasiums zu Klagenfurt, den 15. Juli 1884.

Dr. F. Svyoboda.