Vll· Mitteilungen an die Eltern oder die stellvertreter derselben.
Die Eltern unserer schüler, besonders derjenigen, welche die Klassen Quartla und Tertia besuchen, werden wiederholt dringend gebeten, die Unterhaltungslektüre derselben sorgfältig zu überwachen und Bücher zweifelhaften lnhalts in deren Händen nicht zu dulden.
Für solche Schüler der Klasseii Untertertia und 0bertertia, welche sich nocli nicht eine einiger- malien gefällig-e und leicht lesbare Handschrift angeeignet haben, ist ein besonderer schreibkursus ein- gerichtet, dei- sich auf 1——-2 st. wüchentlich beschränkt Tibeis Beteiligung oder Nichtbeteiligung an diesem
Kursus entscheidet das Lehrerlcollegiuin— Den schiilern der Klassen Obertertia bis Prima wird Gelegenheit geboten, neben den 2 obligatorischen noch 2 fakultative Zeichenstunden zu besuchen. Hier haben die Eltern, bezw. deren Vertreter über die Beteiligung und Nichtbeteiligung zu bestimmen.—— Von Osterii 1910
ab tritt eine Erhöhung des schulgeldes ein, es beträgt in den Klassen I und IIa 150 Mk., in den Klassen IIIO bis Vl 130 Mk. für das Jahr. Neben dem Schulgelde haben die schiiler, deren Eltern oder sonstige Unterhalttmgspiiiclitige(0hne Rücksicht auf die staatsangehörigkeit) aulzerhalb Anhalts wohnen, einen schulgeldzusclilag im Jahresbetrage von 30 Mk. zu entrichten. Befreit von diesem Zuschlage sind die- jenigen Schüler, deren Väteis oder sonstige Unterhaltungspflichtige als Herzogliche Beamte, Geistliclie der Anhaltischen Landeskirclie oder Lehrer der Anhaltischen schulverwaltung ihreii dienstlichen Xvohnsitz aulserhalb des Herzogtums haben.
Der Unterricht im neuen schuliahr beginnt- Donner-stag, den«7.Ap1-jl, mm g isns 8 Uhr
Die Eltern derjenigen schiiler, welche in der Vorschule die Reife fiir Sexta erlangt haben und die Oberrealscluile besuchen solle11, werden ersucht, ihre söhne dem Unterzeichneten am
Mittwoch, den 6. April,
vormittags 9—11 Uhr,
im Direktorialzimmer der Anstalt vorzustellen und deren Zensllrhekt vorzulegen.
Die Anmeldung der übrigen Schüler, welche in die Anstalt eintreten sollen, erfolgt am
Mittwoch, den 6. April,
vormittags 11—1 Uhr-,
ebenfalls im Direktorialzinnner, deren event. Prüfung Mittwoch, den 6. April, nachmittags 8 Uhr. Die- se1ben haben eine11 standesamtlichen Geburtsschein, einen Impf- beztv Wieder-impkungsschein, und wenii dieselben vorher eine andere Lehranstalt besucht haben ein Abgangszeugms, christliche Schüler aulzerdem ein Taufzeugllis beizubringen
Bei der WVahl der Pension fiii« auswärtige schiiler und auch bei einer Veränderung derselben ist vor jeder- bindenden Abmachung die Genehmigung des Direktors einzuholen.(§ 27 deis Schulordnuiig.)


