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V. Ordnung der öffentlichen Prüfung. Dienstag, den 23. März 1880. Vormittags:
Von 8—9 Uhr. Prima. Deutſch. Der Direktor. Hüres Dr. Stacke.
Von 9—10 Uhr. Secunda. Herodot. Dr. Suchier. athematik. Dr. Hartmann. Von 10—11 Uhr. Obertertia. Griechiſch. Dr. Häſecke. Cäſar. Dr. Suchier.
Von 11—12 Uhr. Untertertia. Cäſar. Pfr. Hüpeden. Ovid. Gl. Birkenſtamm.
Nachmittags: Von 2—3 Uhr. Sexta. Religion. Freſe. Rechnen. Dr. Hartmann.
Von 3—4 Uhr. Quinta. Lateiniſch. Dr. Häſecke. Rechnen. Obl. Kutſch. Von 4—5 Uhr.(Quarta. Lateiniſch. Gl. Berlit. Franzöſiſch. Gl. Birkenſtamm.
Mittwoch, den 24. März 1880. Uichtöffentlicher Schlußakt. Vormittags 8 Uhr: Gemeinſame Andacht und Austeilung der Zeugniſſe in den einzelnen Klaſſen.
VI. Zur Nachricht.
1) Wegen der zweckmäßigſten Art der Vorbereitung derjenigen Knaben, welche für den Oſter⸗ termin 1881 der Sexta des Gymnaſiums zugeführt werden ſollen, bittet der Unterzeichnete die geehrten Eltern, ſich ſchon jetzt mit ihm benehmen zu wollen. Zur Aufnahme in die Sexta
iſt in der Regel das vollendete neunte Lebensjahr erforderlich. An Vorkenntniſſen wird
verlangt: a) Fertigkeit in deutlichem, ſinngemäßem Leſen, ſowie im Schreiben deutſcher und latei⸗ niſcher Schrift; b) die Fähigkeit, eine kurze Erzählung mündlich wiederzugeben und ein Diktat ſchrift⸗ lich ohne allzu grobe Fehler niederzuſchreiben, c) praktiſche Geläufigkeit in den 4 Species mit un⸗ benannten ganzen Zahlen; d) einige Kenntnis bibliſcher Geſchichten.— Vorkenntniſſe im Latei⸗ niſchen ſind nicht erforderlich, ja nicht einmal erwünſcht.
2) Die Herren Geiſtlichen und Lehrer anf dem Lande, welche ſich mit der Vorbereitnng von Knaben für unſer Gymnaſium beſchäftigen, erſuche ich im wohlverſtandenen Intereſſe ihrer Zöglinge, wie unſerer Schule, ebenſo dringend als angelegentlich, ſich bei ihrem Unterrichte nur der⸗ jenigen Schulbücher, welche in unſerer Schule eingeführt ſind, bedienen und ſich in ihrer Methode möglichſt an den Gang unſeres Gymnaſialunterrichts anſchließen zu wollen. Exemplare der Schul⸗ nachrichten dieſes Programmes ſtehen auf Verlangen gern zu Dienſten.
3) Um misliebigen Weiterungen zu begegnen und vor Verluſten zu bewahren, mache ich die Angehörigen unſerer Schüler darauf aufmerkſam, daß nach§. 30 unſerer Schulordnung der beab⸗ ſichtigte Austritt eines Schülers rechtzeitig, d. h. vor Beginn des neuen Semeſters, reſp. Quartals durch eine ſchriftliche oder mündliche Erklärung des Vaters oder deſſen Stellvertreters bei dem Direktor angezeigt werden muß. Wer dies unterläßt, würde es ſich ſelbſt zuzuſchreiben haben, wenn er das Schulgeld noch weiter zu zahlen hat.
4) Das neue Schuljahr 1880/81 beginnt Donnerstag, den 8. April 7 Uhr morgens zunächſt mit der Aufnahmeprüfung der von auswärts angemeldeten Schüler. Nachmittags 3 Uhr werden die Lektionen mit einer gemeinſamen Andacht, mit Verleſung der Schulgeſetze und Aufnahme der neuen Schüler eröffnet werden.
Anmeldungen für alle Klaſſen werden unter Beifügung von Geburts⸗ und Impfſchein, ſowie dem Zeugnis der bisherigen Lehrer möglichſt bald erbeten.
Der Königliche Gymnaſial⸗Direktor Dr. Georg Buchenau.


