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3 (1888)
Entstehung
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VI. Mitteilungen

an die Schüler und an deren Eltern.

Die Schlufsprüfung findet in folgender Orduung statt: Dienstag den 20. März:

89 Uhr: Sexta B.

9 10 Lexba A.

10 11 Quinta B.

1112 Quinta A.

23 Quarta B.

34 Quarba A.

45 Unterbertia

Mittwoch den 21. März: 8- 9 Unr: Obertertia. 910 Untersekunda A u. B. 10 11 O bersekunda. 11 12 Unterprima.

Das neue Schuljahr beginnt Dienstag den 10. April morgens 7 Uhr mit der Auf- nahmeprüfung der neu zugehenden Schüler.

Die Anmeldungen sind spätestens bis zum 31. März zu bewerkstelligen. Bei denselben ist Zeugnis über den bisherigen Unterricht, Geburts- und Impfschein, von denjenigen, welche das 12. Lebensjahr überschritten haben, auch der Revaccinationsschein vorzulegen.

Bezüglich der Zuweisung der für die 3 untersten Klassen der peiden Anstalten, welche nach demselben Lehrplane unterrichtet werden, anzumeldenden Schüler hat das Kgl. Provinzial- Schulkollegium folgende Bestimmungen genehmigt:

1) diejenigen Schüler aus Wiesbaden, für welche der Besuch des Realgymnasiums

gewünscht wird, werden ohne Rücksicht darauf. wo sie wohnen, demselben zugewiesen;

2) von den Schülern aus Wiesbaden, für welche der Besuch des humanistischen

Gymnasiums gewünscht wird, sind diejenigen, welche südlich von der Friedrich- und Frankfurterstralse oder in einer derselben wohnen, im humanistischen Gym- nasium anzumelden, in welchem sie Aufnahme finden, soweit der Raum der betreffen- den Klasse reicht; diejenigen, welche nördlich von dem genannten Straſsenzuge wohnen, sind im Realgymnasium anzumelden;

3) für auswärtige Schüler ist hinsichtlich der Wahl der Anstalt der Wunsch der Eltern

malsgebend.

Von den Lehrbüchern haben sich die neueintretenden Schüler die neuesten Ausgaben anzuschaffen.

Aufserdem mache ich darauf aulmerksam, dals Abmeldungen stets vor Beginn des neuen Quartals erfolgen müssen, widrigenfalls nach§ 23 der Schulgesetze auch für dieses das Schulgeld zu entrichten ist.