Druckschrift 
1 (1895) 1665-1724
Entstehung
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Die Ferien haben im kom menden Schuljahr folgende Ordnung: Pfingstferien sind vom 2. bis 5. Juni, Sommerferien vom 8. Juli bis 5. August, Herbstferien vom 29. September bis 13. Oktober, Weihnachtsferien vom 24. Dezember bis zum 6. Januar einschliesslich. Der Unterricht wird am 23. Dezember mittags geschlossen. Die Osterferien beginnen mit Sonntag dem 29. März 1896.

Die Wahl der Pension oder Wohnung unterliegt der Genehmigung des Direktors. Derselbe kann seine Zustimmung nur zu der Wahl solcher Pensionen geben, in welchen die Schüler die nötige UÜberwachung finden.

Montag den 22. April findet von 8 Uhr morgens an die Aufnahmeprüfung der neu eintretenden Schüler statt. Bei Anmeldung derselben, welche der Unterzeichnete am 8., 9 und 10. April morgens von 10 12 Uhr in dem Gymnasialgebäude mündlich, auch sonst jederzeit schriftlich entgegennimmt, sind vorzulegen: 1. Der Geburtsschein. 2. Ein Impfschein(bei zurück- gelegtem 12. Lebensjahre ein Wiederimpfschein). 3. Zeugnisse über den seitherigen Unterricht. Schüler, die eine öffentliche Schule besucht haben, müssen ein ordnungsmässiges Abgangs- zeugnis beibringen.

Zur Aufnahme in die Sexta des Gymnasiums ist in der Regel das vollendete neunte Lebensjahr erforderlich. Vorher die Schüler der Anstalt zuzuführen empfiehlt sich nicht. An Vorkenntnissen wird verlangt: a) Fertigkeit in deutlichem, sinngemässem Lesen und Schreiben deutscher und lateinischer Schrift; b) die Fähigkeit, ein Diktat ohne allzu grobe Fehler nieder- zuschreiben und eine kurze Erzühlung mündlich wiederzugeben; c) praktische Geläufigkeit in den 4 Spezies mit unbenannten ganzen Zahlen; d) einige Kenntnis biblischer Geschichten. Vor- kenntnisse im Lateinischen sind nicht erforderlich und nicht erwünscht.

Das Aufnahmegeld beträgt 3 Mark, das Schulgeld für die Schüler aller Klassen viertel- jährlich 30 Mark.

Montag den 22. April, nachmittags 4 Uhr finden sich die am Ort anwasenden Schüler in dem Gymnasialgebäude ein, um Mitreilungen über den Stundenplan entgegenzunehmen.

Dienstag den 23. April, vormittags 8 Uhr haben sämtliche Schüler zur Eröffnung des neuen Schuljahres in der Anstalt zu erscheinen. Der Unterricht beginnt unmittelbar nach Schluss der Eröffnungsfeier.

Hanau, den 30. März 1895.

Dr. Braun, Königl. Gymnasial-Direktor.