4) Jemand hat ein Vermögen von 16002,7 Thalern, reicht aber mit den Zinsen nicht aus, sondern verbraucht jährlich 1000 Thalern. Nach wieviel Jahren wird er sein Capital aufgezehrt haben, wenn die Zinsen zu 5 9 gerechnet werden.
Die mündliche Prüfung findet am 27. d. M. unter dem Vorsitz des Herrn Provinzial- Schulraths Dr. Rumpel statt; das Ergebnis derselben kann also, da das Schuljahr wenige Tage nachher schliesst, erst im nächsten Programm mitgetheilt werden.
Der Geburtstag Seiner Majestät des Kaisers wurde am 22. d. M. durch Reden, Gesänge und Declamationen in der Aula des Gymnasiums gefeiert. Die Festrede hielt OL. Dr. Buchenau und zwar über Ludwig Gleims Kriegslieder eines Preussischen Grenadiers.
Von den während des Schuljahrs ergangenen höheren Verfügungen dürften folgende für das Publikum von Bedeutung sein.
Königliches Provinzial-Schulcollegium hat durch Beschluss vom 12. August v. J.(S. 2414) verfügt, dass zufolge einer zwischen dem Herrn Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten und dem Herrn Finanzminister getroffenen Verabredung, wonach bei allen aus Staatsfonds zu unterhaltenden beziehungsweise subventionierten Gymnasien, Pro- gymnasien, Realschulen etc. das Schulgeld auf durchschnittlich 24 Thaler erhöht werden solle, am hiesigen Gymnasium für den Besuch der Classen Prima und Secunda jährlich je 28 Thaler, für den der Classen Tertia und Quarta jährlich je 24, für den der Classen Quinta und Sexta je 20 Thaler zu erheben seien.
Bei dieser Gelegenheit wird nachträglich eine Verfügung Königlichen Provinzial-Schul- collegiums vom 17. April 1872 zur öffentlichen Kenntnis gebracht, wonach den dritten dieselbe höhere Lehranstalt Königlichen Patronats gleichzeitig besuchenden Brüdern, deren Eltern oder Vormünder darum bitten, das Schulgeld zu erlassen sei. Diese Befreiung solle stets dem drittjüngsten von dreien oder mehreren Brüdern ertheilt werden, habe aber selbstverständlich die Würdigkeit des Schülers zur unerlässlichen Voraussetzung.— Endlich wurde die frühere Verfügung des Herrn Ministers der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten vom 31. October 1871, dass die Aufnahme in das Gymnasium hinfort auch von der Beibringung eines Attestes über die stattgehabte Impfung abhängig zu machen sei, durch Beschluss vom 7. Januar 1874 dahin näher bestimmt, dass bei der Aufnahme von Schülern, welche das zwölfte Lebensjahr bereits überschritten haben, nicht blos der Nachweis der ersten Impfung, sondern auch der stattgehabten Revaccination zu fordern sei.
Die Bibliothek des Gymnasiums sowie dessen übrige Sammlungen sind aus Staatsmitteln in herkömmlicher Weise vermehrt worden. Ausserdem erhielt dieselbe folgende Geschenke: Seine Excellenz der Herr Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medicinal-Angelegenheiten übersandte durch Herrn Ober-Präsidenten von Bodelschwingh ein Exemplar der von dem Geheimen Archivrath Professor Dr. Riedel verfassten Geschichte des Preussischen Königs- hauses Band I und II, sowie ein Exemplar des von demselben Verfasser herrührenden Werkes: zehn Jahre aus der Geschichte der Ahnherrn des Preussischen Königshauses, ferner übersandte derselbe ein Exemplar eines von dem Wirklichen Geheimen Rath Grafen von Stillfried ver- fassten und behufs Vertheilung an höhere Lehranstalten zur Disposition gestellten Separat- Abdrucks aus dem zweiten Bande von dessen Hohenzollernschen Forschungen, betitelt:»Zum urkundlichen Beweise über die Abstammung des Preussischen Königshauses von den Grafen


