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Supplemente zum Gesetzbuch Napoleons und zur Civilgerichtsordnung des französischen Reichs : nebst vollständigem zugleich auf die Supplemente gerichteten Registern zu beyden Gesetzbüchern / Uebersetzt und mit Anmerkungen versehen von D. Christian Daniel Erhard
Entstehung
Seite
736
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73. Reiſ.

Pormundſchaft uͤber die in Armenhaͤnſer aufgenommenen Finder, KXIII. S. 219. Von ihr ſind Pfarrer, Pierien und Capellane frey, L. S. 353.

Vornamen. e zu fuͤhren erlaubt ſeyen, V. S. 69.

W. Waldhuͤter koͤnnen Zufertigungen inſinuiren, LVIII. S. 377. Weiße. Die Ehe mit Schwarzen iſt ihnen verboten, X. S. 89.

Z. gengenaebühren. Taxe derſelben bey den Friedensgerich⸗ ten, L.XXVII. S. 469. Bey andern Gerichten, Ebendaſ. S. 657. Zinsfuß. Deſſen Beſtimmung, LXXI. S. 427. Zollaͤmter. Gegen deren Schuldner findet Gefingnißzwang Statt, XXI. S. 213.