Summariſcher Inhalt.
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geben kaun, ſammt den Bedingungen, welche ſich hierauf beziehen V. Abſchn. Von der Cheilung des gnenſeſtioen Vermögens nach erfolgter Annahme.. S. I. Von der Dheilung des Aetiu⸗Vermögens § 11. Von den Laſten der Gütergemeinſchaft und dem Beytrage zur Tilgung der Schulden.
Vl Abſchn. Von der Berzichtleiſtung auf die Güter⸗
it und ihren Wirkungen. Beſimmung in Beziehung auf die geſetzliche Gü⸗ tergemeinſchaft fuͤr den Fall, da einer der Ehe— gatten oder bende zugleich Kinder aus heuden Ehen haben.. 2 II. Theil. Von der bedungenen Gütergemeinſchaft den Verträgen, welche die geſetzliche Gemeinſchaft an⸗ derſt beſtimmen oder ſelbſt ausſchließen koͤnnen
1. Abſchn. Von der Gütergemeinſchaft, welche auf die Errungenſchaft beſchränkt iſt.
U. Abſchn. Von der Ciauſel, welche das Mobiliar⸗ Vermögen ganz oder zum Theile von der Güterge⸗ meinſchaft ausſchließt.
II1. Abſchn. Von der Clauſel: Immobilien den beweglichen Guͤter gleich geſtellt werden
1v. Abſchn. Von der Clauſel, wodurch die Schulden von der Gemeinſchuft ausgeſchloſſen werden.
V. Abſchn. Von der der Ehegattinn ertheilten Befug⸗ niß, ihr eingebrachtes Vermoͤgen frey von Schulden zurückzunehmen. 3 3
VI. Abſchn. Von der bedungenen Vorausnahme.
VII. Abſchn. Von den Clauſeln, wodurch man den
beyden Ehegatten ungleiche in der
meinſchaft an! veiſet... VIII. Abſchn. Von der Gemeinſchaft unter einem Uni verſal⸗Titel 3
Verfügungen, welche ben vorſtehenden Abſchnitten gemein ſind. 5 2
IX. Abſchn. Von Verträgen, veihe die Gterge⸗ meinſchaft ausſchließen 3.
§. 1. Von der Clauſel, welche beſtimmt, daß die Ehegatten bey ihrer Heirath die ſchaft ausſchließen 3
§ U. Von der Clauſel, wodurch eine vzlige gi⸗
terſeparation beliebt wird.
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262 daſ.
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