426 11I. Buch. VII. Tit. Von dem Mieth⸗Contracte.
Art. 1823.»Dem Päͤchter gehört aller Nutzen, ſo „lange ſtin Pacht-Contract danert, in ſo fern nicht das „Gegentheil ausbedungen worden iſt.«
dieſer Taxe bleibt der Verpachter Eigenthümer des Viehes; da⸗ gegen die Vermehrung des Werthes deſſelben dem Pächter zugehört.
Kann der Verpachter, weun er übrigens hiulängliche Sicher— heit hat, wenn er keinen Pacht⸗Rückſtand zu fordern hat, und der Pächter nicht inſolvent iſt, die Glaͤubiger des letztern ver⸗ hindern, Vieh, welches zur Verpachtung gehoͤrt, in Beſchlag zu nehnen, und verkaufen zu laſſen? Dieſe Frage kam in folgendem Falle beym Eaſſativns⸗Hofe vor.
1 Herr Debar hatte den Hrn. Lheritier, Vater und Sohn ein Gut verpachtet, worauf ſich ein Viehſtand efand, der für 4,577 Fr. 50 Cent. geſchaͤtzt war, und den die Paͤchter üch ſolidariſch verpflichtet hatten, ihm beym Ende der Pachtung nath dieſer Tare in Ratur zurück zu geben. Zu mehrerer Sicher⸗ heit dieſer Verbindlichkeit ſo wohl als der zu zahlenden Pacht hatte Lheritier, Sohn, mehrere ihm eigenthümlich zugehörige Immobilien zur Hypothek geſtellt. Während der Pachzeit ließ Dechizelles, der an den Pächtern Lheritier zu fordern hatte, ſünf ehn Ruͤhe, die zum verpachteten Viehſtande gehörten, in Beſchlag nehmen. Debar widerſetzte ſich dem Ver⸗ kaufe dieſer Kuͤhe; und als ſie deſſen ungeachtet verkauft wur⸗ den, belegte er den Kaufpreis mit Arreſt, den er zur Sicherheit des künftig zu verfallenden Pachtgeldes,(denn nur das laufende Jahr hatte er zu forderu) und der Zurückerſtattung ſeines Vieh⸗ ſia ides benm Ende der Pachtung in Empfang nehmen wollte. In erſtee Ir ſtanz wurde die Dppoſition des Hrn. Debar aufgehoben, und der Appellations⸗Hof von Bourges beſtaͤtigte die⸗ ſes Urtheil, weil a) der Pächter eines eiſernen Viehſtandes des Rechtes nicht beraubt iſt! cinige Theile davon während“ ſeines Genuſſes zu ſeinen Handels⸗Operationen zu verwenden, ſo lange der Haupt⸗Viehſtand dadurch nicht ſo veräußert wird, daß das Intereſſe des Verpachters dabey Gefahr läuft; weil b) in vorliegeudem Falle der Viehſtand ungefähr vollſtändig w ar; weil c) die von Lheritier Sohn geſtellte Hyprthek das Intereſſe des Verpachters hinlänglich ſicher ſtelle, und endlich d) Debar zur Zeit der eingelegten Oppoſition keinen Pacht⸗Ruͤckſtand zu ſotdern gehabt habe.» Debar wendete ſich nun an den Caſſa⸗


