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Güter beſchränkt werde, 2145. Der Erwerber eines einem Ehegatten oder Vormünder gehörigen Gutes iſt gehalten, ihm die Hinterlegung einer Abſchriſt ſeines Contraktes bei der Kanzellei des Civilgerichtes inſinuiren zu laſſen, 2194.
H.
Quaſi⸗Contrakte. Sie gehären zu den Verbindlichkeiten welche bloß in einer dem Verpflichteten perſoͤnlichen Thatſache ihren Grund haben, 1370. Erklärung und Wirkungen derſel⸗ ben, 1371 u. f.
Quafi⸗Deliete. Sie gehdren zu den Verbindlichkeiten wel⸗ che bloß in einer dem Verpflichteten perſoͤnlichen Thatſache ih⸗ ren Grund haben, 1390, Natur und Wirkung derſelben, 1382
Quelle. Rechte des Eigenthuͤmers einer Quelle, 641 u. f.
Luittung. Der emanripirte Minderjaͤhrige kann uber ein von ihm erhobenes Capital nicht guͤltig qutttiren, 482. Daſſelbe gilt von demjenigen, gegen welchen um Jüterdietion nachge⸗ ſucht iſt, 4090). Wie auch von dem Verſchwender, 513. Wir⸗ kung einer ohne Vorbehalt der Solidarität ertheilten Quit⸗ tung, 1211 u. f. Die Quittung uͤber ein Anlehn, das zur Tilgung einer Schuld erborgt iſt, muß, um eine Subrogation zu bewirken, vor einem Notar ausgefertigt werden, 1250. Wirkung der in einer Quittung enthaltenen Abrechnung auf eine beſtimmte Schuld, im Falle, weun der Gläubiger mehre⸗ re Forderungen hat, 1255, 1256. Was der Glaͤubiger ſelbſt auf das Duplicat einer in des Schuldners Hähden befindli⸗ chen Quittung ſchrieb, gilt Letzterem als Befreiung, 1332. Das Einlegen der Frau wird durch die von dem Manne er⸗ theilte Quittung dargethan, 1502 In gewiſſen Faͤllen kann die Frau einen Theil ihrer Einkuͤnfte auf bloße Quittungen beziehen, 1334, 15 49. Wirkung einer ohne Vorbehalt der Zin⸗ ſen über das Capital ertheilten Quittuna, 1908. Der gericht⸗ liche Verwahrer muß den Gegenſtand der Verwahrung gegen Quittung desjenigen, der den Arreſt angelegt hat, herausgeben, 162. Die Quittung, worauf der, welcher zum Ankauf eines Grundſtuͤckes Kaufſchillinge hergeſchoſſen hat, ein Vorzugsrecht gruͤnden will, muß in glaubhafter Form abgefaßt ſeyn, 2 03. Ebendies gilt von dem Falle, wo jemand, zur Bezahlung der Arbeiter an einem Gebaͤude, Geld vorgeſchoſſen hat, 2103.
R.
Rechnungs⸗Ablage. Wer in Anſehung des Vermoͤgens des Abweſenden zur Rechnungs⸗Ablage verbunden iſt, 125. Zuwelcher Rechnungsablage der Erbe mit Vorbehalt, 803, der Curator eines erbloſen Nachlaſſes, 813 verbunden iſt. Wie ſolche geſche⸗ hen muß, 814.
Rechtswohlthat der Guͤter⸗Abtretung. Wirkungen derſelben, 1265 u. f. Von der freiwilligen Guͤterabtretung, 1267, von der gerichtlichen, 1268 u. f. Dem ungetreuen Verwahrer kann die Rechtswohlthat der Guterabtretung nicht zu Statten, 1935.
Rechtswohlthat des Inventariums. Welche Foemalitäten müſſen beobachtet werden, um ſie in Anſpruch nehmen zu kon⸗


