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Bedingung. Erklarung der zufaͤlligen, willkuͤrlichen und ge⸗ miſchten Bedingung, unter der eine Verbindlichkeit eingegan⸗ gen worden, 1169— 1171. Welche Bedingung unguͤltig ſey, 1172, 1173. Wie eine Bedingung erfuͤllt werden muͤſſe, wann ſie als erfuͤllt anzuſehen; eine erfuͤllte Bedingung wirkt ruͤck⸗ waͤrts, 1175 u. f. Erklaͤrung und Wirkung der aufſchiebenden Bedingung, u8r u. f. Erklaͤrung und Wirkung der aufloͤſen⸗ den Bedingung, 1183 u. f.
Beerdigung. Wann und auf weſſen Erlaubniß ſie geſchehen duͤrfe, 177. Wie lange ſie verſchoben werden muͤſſe, wenn ſich Spuren eines gewaltſamen Todes vorfinden, und was der Beamte des Civilſtandes in dieſem Falle zu thun habe, 81 u.f⸗
Beſitz. Wer als ein redlicher Beſitzer angeſehen wird, 550. Die rechtmaͤßigen Erben treten in den Beſitz der Erbſchaft, 724. 1004. Eben dieſes gilt auch von den teſtamentariſchen Erben, 1006. Allgemeine Beſtimmungen uͤber den Beſitz, 2228 u. f. Der Beſitz im Namen eines Andern begruͤndet keine Verjaͤhrung, 2236, 2238. Bei den Mobilien vertritt der Be⸗ ſitz die Stelle eines Titels, 2279.
Beſitzer. Wann er Eigenthuͤmer der Fruͤchte einer fremden Sache werde, 549. Wer ein redlicher Beſitzer ſey, 550. Die Klage auf Revendikation der Schenkungen findet auch gegen den dritten Beſitzer Statt, 930.
Betrug. Wer eine Vormundſchaft durch Betrug erſchlichen hat, dem kann ſie wieder entzogen werden, 421. Betrug kann zur Aufhebung einer Theilung Anlaß geben, 887. Wie lange den Miterben eine Klage hierauf zuſteht, 892. Betrug hat die Unguͤltigkeit der Vertraͤge zur Folge, 1109, 1116 u. f. Von welchem Zeitpunkte an eine Klage wegen Betrugs bei Vertraͤ⸗ gen ihren Anfang nehme, 1304. Wegen Betrugs koͤnnen nicht geſetzliche Vermuthungen als Beweismittel gebraucht werden, 1353. Eine ſchon bezahlte Spielſchuld kann im Falle eines Betrugs zuruͤckgefordert werden, 1965. Der Bevollmaͤchtigte iſt fuͤr den begangenen Betrug verantwortlich, 1992. Der Be⸗ trug zieht die Aufhebung der Vergleiche nach ſich, 2053. S. Stellionat.
Bevollmächtigte. Durch Bevollmaͤchtigte kann man gegen eine Heirath Einſpruch thun, 66. Auch Fraueasperſonen und emancivirte Minderjaͤhrige koͤnnen hierzu auserſehen werden, 1990. Verbindlichkeiten des Bevollmaͤchtigten, 1991. Rechte deſ⸗ ſelben, 1998. Bevollmächtigte koͤnnen nichts vornehmen, was nicht in ihrer Vollmacht enthalten iſt, 1089. Der Bevollmaͤch⸗ tigte kann die Vollmacht aufkuͤndigen, muß aber den Macht⸗ geber entſchaͤdigen, wenn die Aufkuͤndigung ihm nachtheilig iſt, 2007. Die Erben des Bevollmächtigten ſind verbunden, von ſeinem Tode dem Machtgeber zu unterrichten, 2010.
Beweis. Beglaubte Auszuͤge aus den Regiſtern des Civilſtan⸗ des geben vollen Beweis, 45, 47. Folgen des Beweiſes des Lebens oder Todes eines Abweſenden, 130, 135, 139. Von dem Beweiſe einer Klage auf Eheſcheidung, 245 u. f. Beweis der Kindſchaft eines ehelichen Kindes, 319. Beweis, den der⸗ jenige zu fuͤhren verbunden iſt, welcher die Erfuͤllung einer Verbindlichkeit fordert, oder eine Befteiung davon behauptet,


