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Gesetzbuch Napoleons oder Das in den Königl. Preussischen Rhein-Provinzen geltende bürgerliche Recht / uebersetzt von dem Justizrath P. F. Cremer, Advocat-Anwalt bei dem Königl. Landgerichte zu Düsseldorf
Entstehung
Seite
475
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wie der andern zugleich verfolgt, und die Abſchätzung ge⸗ ſchieht, nach Befinden, nach dem Preiſe des Zuſchlages J.

2212. Beweiſet der Schuldner durch authentiſche Pacht⸗ contracte, daß der reine und freie Ertrag eines Jahres von ſeinen unbeweglichen Guͤtern hinreicht, um die Hauptſchuld ſammt Zinſen und Koſten zu bezahlen, und erbietet er ſich, ſeinem Glaͤubiger denſelben zuzuweiſen: ſo kann der Richter verordnen, daß mit der Verfolgung inne gehalten werden ſoll; in welchem Falle ſie aber wieder fortgeſetzt werden kann, wenn gegen die Zahlung irgend ein Einſpruch oder ein Hinderniß eintrifft.

2213. Man kann den gezwungenen Verkauf unbeweg⸗ licher Guͤter anders nicht verfolgen, als Kraft eines Titels, der authentiſch und der Vollziehung faͤhig iſt*). Ueber⸗ dies wird erfodert, daß die Schuld ſicher und klar oder li⸗ quid ſey. Beſteht die Schuld in nicht klaren Sorten: ſo iſt die Verfolgung guͤltig, aber der Zuſchlag kann nicht ge⸗ ſchehen, als nach der Liquidation.

2214. Derjenige, dem ein Titel, worauf Vollziebung ſteht, abgetreten iſt, kann keine gezwungene Ausweiſung nachſuchen, bevor er dem Schuldner den Uebertrag hat in⸗ ſinuiren laſſen.

2215. Die Verfolgung auf Ausweiſung kann kraft eines proviſoriſchen oder endlichen Urtheils, welches vor der Hand vollziehungsfaͤhig iſt, angehoben werden, ungeachtet der Berufung: aber der Zuſchlag kann nicht geſchehen, als nach einem endlichen in letzter Inſtanz ergangenen, oder in Rechtskraft uͤbergegangenen Urtheil.

Waͤhrend der Zeit, wo Einſpruch gegen ein im Aus⸗ bleibungsfalle erlaſſenes Urtheil eingelegt werden kann, iſt keine Verfolgung auf Ausweiſung kraft eines ſolchen Urtheils zulaͤßig.

2216. Unter dem Vorwande, daß der Glaͤubiger die Verfolgung fuͤr eine ſtaͤrkere Summe als diejenige, die er

*) Siehe die Anmerkung zum Artikel 2192 uͤber dieſe Abſchaͤtzung oder Ventilation.

*) Man nennt einen Titel oder Act executoriſch(der Vollziehung fahig), wenn er in gehoriger oͤffentlicher Form ausgefertigt iſt, wie urtheile und Notarialacte. Die ſchnelle Vollziehung, die dergleichen Acte nach ſich ziehen, wird genannt⸗