IV. Abſchnitt. Vom Range der Hypotheken unter ſich. Art. 2¹34 bis 2145.
IV. Capitel. Von der Art, wie Privilegien und Hy⸗ potheken einzuſchreiben ſind. Art. 2146 bis 2156.
V. Capitel. Von Ausſtreichung und Herabſetzung der Einſchreibungen. Art. 2157 bis 2165.
VI. Capitel. Von den Wirkungen der Privilegien und Hypotheken gegen dritte Beſitzer. Art. 2166 bis 2179.
VII. Capitel. Von Erloͤſchung der Hypotheken und Privilegien. Art. 2180.
VIII. Capitel. Von der Art, das Eigenthum von Privilegien und Hypotheken frei zu machen. Art. 2181 bis 2192.
IX. Capitel. Von der Art, die Hypotheken zu til⸗ gen, wenn auf Guͤter der Vormuͤnder und Ehe⸗ maͤnner keine Einſchreibungen vorhanden ſind. Art. 2193 bis 2195.
X. Capitel. Von der Oeffentlichkeit der Hypotheken— buͤcher und der Verantwortlichkeit ihrer Verwah⸗ rer. Art. 2196 bis 2203.
XIX. Titel. Von der gezwungenen Ausweiſung und der Ordnung, worin die Glaͤubiger zur Zahlung gelangen. Art. 2204 bis 2218.
1. Capitel. Von der gezwungenen Ausweiſung. Art. 2204 bis 2217.
1I. Capitel. Von der Ordnung und der Austheilung des Preiſes unter die Glaͤubiger. Art. 2218.
XX. Titel. Von der Verjaͤhrung. Art. 2219 bis 2281.
I. Capitel. Allgemeine Verfuͤgungen. Art. 2219 bis 2227
II. Capitel. Vom Beſitze. Art. 2228 bis 2235.
II. Capitel. Von den Urſachen, welche die Verjaͤh⸗ rung hindern. Art. 2236 bis 2241.
IV. Capitel. Von den Urſachen, welche den Lauf der Verjaͤhrung unterbrechen oder aufſchieben. Art. 2242 bis 2259.
I. Abſchnitt. Von den urſachen, welche die Verjährung un— terbrechen. Art. 2242 bis 2250.
II. Abſchnitt. Von den urſachen, welche den Lauf der Ver⸗ jaͤhrung aufſchieben. Art. 2251 bis 2259.


