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Bemerkungen über den Codex Napoleon in Rücksicht auf dessen Einführung in den Staaten des Rheinbundes / von C.U.D. Freiherrn von Eggers, Oberprocüreur der Herzogthümer Schleswig und Holstein, Ritter vom Dannebrog
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Seite
144
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1905. Artikel.

Wenn Zinſen fuͤr ein Darlehen in Waa⸗ ren oder andern beweglichen Sachen gegeben werden, ſo kann man die Zinſen entweder in Quoten von den Sachen nach gleicher Quali⸗ taͤt beſtimmen, oder in Geld. Im letztern Falle muß auch der verzinsbare Hauptſtuhl zu einem beſtimmten Geldwerth angeſchlagen werden. 5