Druckschrift 
Bemerkungen über den Codex Napoleon in Rücksicht auf dessen Einführung in den Staaten des Rheinbundes / von C.U.D. Freiherrn von Eggers, Oberprocüreur der Herzogthümer Schleswig und Holstein, Ritter vom Dannebrog
Entstehung
Seite
13
Einzelbild herunterladen

13

Staatskunſt. Spezielle Geſetze fuͤr groͤßere und kleinere Provinzen ſind ſo genau verwebt in die ganze haͤusliche und buͤrgerliche Lage der Bewoh⸗ ner, daß man ihnen ihre Anhaͤnglichkeit daran nicht uͤbel deuten kann. Es haͤlt immer ſchwer, der Menge die Nothwendigkeit der Aufopferung einleuchtend zu machen. Vielleicht iſt es der ſchonendſte Ausweg, die Formen der Autonomie ſo viel moͤglich beizubehalten, und die Bewe⸗ gung der Hand, die alle Faͤden zuſammenhaͤlt, den Augen der Menge zu entziehen.

Doch trifft dieſe Schwierigkeit mehr die ei⸗ gentlichen Verwaltungsgeſetze, als die Beſtim⸗ mung der rechtlichen Verhaͤltniſſe der Privatper⸗ ſonen. Hier iſt die Feſtſetzung einer allgemeinen Rorm minder bedenklich. Denn der Geſetzgeber hat ein ſehr fruchtbares, unſchaͤdliches Mittel, die Provinzialverſchiedenheit mit der Gleichfoͤrmigkeit des Ganzen zu vereinigen. Das Geſetz ſchreibe eine allgemeine Regel vor fur alle Verhaͤltniſſe, wo in den Provinzen eine Verſchiedenheit ein⸗

5

1