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Bemerkungen über den Codex Napoleon in Rücksicht auf dessen Einführung in den Staaten des Rheinbundes / von C.U.D. Freiherrn von Eggers, Oberprocüreur der Herzogthümer Schleswig und Holstein, Ritter vom Dannebrog
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vom Rheinbunde ſchrieb, ein gemeinſchaft⸗ liches Geſetzbuch unter den groͤßten Wohl⸗ thaten durch den Verein bezeichnet. Die⸗ ſer Wunſch iſt ſeitdem der Erfuͤllung be⸗ traͤchtlich naͤher gekommen, indem mehrere Staaten des Rheinbundes den Coder Na⸗ poleon nach ofſiziellen Ueberſetzungen annah⸗ men, mit wenigen Abweichungen. Das Intereſſe fuͤr die Wiſſenſchaft, deren unab⸗ laͤſſiges Studium auch mein Amt mir zur Pflicht macht, ließ mich hierin eine Veran⸗ laſſung finden, zu unterſuchen, wie weit durch eine ſolche Annahme des Coder Napoleon den Bedürfniſſen moͤchte abzu⸗ helfen ſeyn. Das Reſultat der Prüfung