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Guͤter beſchraͤnkt werde, 2143. Der Erwerber eines einem Ehegatten oder Vormuͤnder gehörigen Gutes iſt gehalten, ihm die Hinterlegung einer Abſchrift ſeines Contraktes bei der Kanzellei des Civilgerichtes inſinuiren zu laſſen, 2194.
Q.
Quaſi⸗Contrakte. Sie gehoͤren zu den Verbindlichkeiten welche bloß in einer dem Verpflichteten perſoͤnlichen Thatſache ihren Grund haben, 1370. Erklaͤrung und Wirkungen derſel⸗ ben, 1371 u. f..
Quaſi⸗Delicte. Sie gehoͤren zu den Verbindlichkeiten wel⸗ che bloß in einer dem Verpflichteten perſoͤnlichen Thatſache ih⸗ ren Grund haben, 1370, Natur und Wirkung derſelben, 1382
Quelle. Rechte des Eigenthuͤmers einer Quelle, 641 u. f.
Quittung. Der emancipirte Minderjaͤhrige kann uͤber ꝰin von ihm eryobenes Capital nicht guͤltig quittiren, 482. Daſſelbe gilt von demjenigen, gegen welchen um Interdiction nachge⸗ ſucht iſt, 499. Wie auch von dem Verſchwender, 513. Wir⸗ kung einer ohne Vorbehalt der Solidaritaͤt ertheilten Quit⸗ tung, 1211 u. f. Die Quittung uͤber ein Anlehn, das zur Tilgung einer Schuld erborgt iſt, muß, um eine Subrogation zu bewirken, vor einem Notar ausgefertigt werden, 1250. Wirkung der in einer Quittung enthaltenen Abrechnung auf eine beſtimmte Schuld, im Falle, wenn der Glaͤubiger mehre⸗ re Forderungen hat, 1255, 1256. Was der Glaͤnbiger ſelbſt auf das Duplicat einer in des Schuldners Haͤnden befindli⸗ chen Quittung ſchrieb, gilt Letzterem als Befreiung, 1332. Das Einlegen der Frau wird durch die von dem Manne er⸗ theilte Quittung dargethan, 1502. In gewiſſen Faͤllen kann die Frau einen Theil ihrer Einkuͤnfte auf bloße Quittungen beziehen, 1534, 1549. Wirkung einer ohne Vorbehalt der Zin⸗ ſen uͤber das Capital ertheilten Quittung, 1908. Der gericht⸗ liche Verwahrer muß den Gegenſtond der Verwahrung gegen Quittung desjenigen, der den Arreſt angelegt hat, herausgeben, 1962. Die Quittung, worauf der, welcher zum Ankauf eines Grundſtuͤckes Kaufſchillinge hergeſchoſſen hat, ein Vorzugsrecht gruͤnden will, muß in glaubhafter Form abgefaßt ſeyn, 2103. Ebendies gilt von dem Falle, wo jemand, zur Bezahlung der Arbeiter an einem Gebaͤude, Geld vorgeſchoſſen hat, 2103.
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Rechnungs⸗Ablage. Wer in Anſehung des Vermoͤgens des Abweſenden zur Rechnungs⸗Ablage verbunden iſt, 125. Zu welcher Rechnungsablage der Erbe mit Vorbehalt, 803, der Curator eines erbloſen Nachlaſſes, 813 verbunden iſt. Wie ſolche geſche⸗ hen muß, 814.
Rechtswohlthat der Guͤter⸗Abtretung. Wirkungen derſelben, 1265 u. f. Von der freiwilligen Guͤterabtretung, 1267, von der gerichtlichen, 1268 u. f. Dem ungetreuen Verwahrer kann die Rechtswohlthat der Guͤterabtretung nicht zu Statten, 1945.
Rechtswohlthat des Inventariums. Welche Formalitaͤten muͤſſen beobachtet werden, um ſie in Anſpruch nehmen zu koͤn⸗


