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Die fünf französischen Gesetzbücher : in deutscher Sprache nach den besten Übersetzungen : Nebst den bezüglichen Gesetzen, Dekreten, Staatsrathsgutachten, Ministerialumschreiben, und allen seit 1814 in den Landen des linken Rheinufers und später in dem Rheinkreise ergangenen Gesetzen, Verordnungen und Instruktionen, wodurch die französische Gesetze aufgehoben, abgeändert und erläutert werden
Entstehung
Seite
XXXII
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V.I. Allerhöchſte Verordnung vom 25. November

XXXII Summariſche Indaltsandeige.

8. Geite.

* Veraͤußerungen, welche unter Mitwirkung des Richteramtes geſchehen müſſen, betreffend. 1 1) Bun derAnde ung der Sterbfaͤlle und von der Neſiegeluns. 1 2) n den Foͤrmlichkeiten der freiwillig gerichtlichen Veraͤußerung der Mobilien., 2 3) Von den Förmlichkeiten der freiwillig gerichtlichen Ver⸗ aͤußerung liegender Guͤter, welche Pflegbefohlenen aus⸗ ſchließlich zuſtehen. 3 4) Von den Foͤrmlichkeiten der freiwillig gerichtlichen Ver⸗ 4 ſteigerung unbeweglicher Güter, welche zu Benefiziar⸗ 4 erbſchaften oder zu Vakantmaſſen gehoren. 4 .5) Allgemeine Verfugungen... 4 II. Geſetz vom 1. Juni 1822, die Vereinfachung des Verfahrens bei Zwangsveräußerungen von

Immobilien im Rheinkreis betreffend. 1) Von dem Verfahren der Zwangsveraͤußerungen von

₰☛

Immobilien... 6 2) Von den Inzidentpunkten bei dem Zwangsveraͤuſ⸗ ſerungsverfahren von Immobilien.. 10 eibe III. Geſetze und Verordnungen, die ehemaligen Stell⸗ vertreter der Konſkribirten und ihre Entſchädi⸗ gung bereffend. 1) Verordnung der gemeinſchaftlichen Landesadminiſtra⸗ tionskommiſſion vom 21. Februar 1815. 14 2) Allerhoͤchſte Verordnung vom 24. Mar 1818. 16 IV. Die Forderungen der Juden betreffend. 4 1) Kaiſerliches Dekret vom 17. Maͤrz 1808. 17 2 Verordnung vom 24. Jaͤnner 1815. 20 3) Verordnung vom 1. Auguſt 1815. 20 4) Verordnung vom 13. Jaͤnner 1816. 21 5) Umſchreiben des K. B. App. Gerichtspraͤſidenten des Rheinkreiſes vom 23. Dezember 1817. 22 6) Allerhoͤchſte Verordnung vom 6. April 1818. 22 7) Erlaß der K. B. Regierung des Rheinkreiſes vom 31. Maͤrz 1826. 4. 23 8) Erlaß der K. B. Regierung des Rheinkreiſes vom 6.. Dezember 1826. 24

V. Verordnung über das Armenrecht in Civilſachen. 24

1817, die Begnadigungsgeſuche betreffend. 26

VII. Allerhöchſte Verordnung die Ausbezahlung des Vermögens der Unteroffiziere und Soldaten wäh⸗

rend ihrer Militärdienſtzeit betreffend.