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Die fünf französischen Gesetzbücher : in deutscher Sprache nach den besten Übersetzungen : Nebst den bezüglichen Gesetzen, Dekreten, Staatsrathsgutachten, Ministerialumschreiben, und allen seit 1814 in den Landen des linken Rheinufers und später in dem Rheinkreise ergangenen Gesetzen, Verordnungen und Instruktionen, wodurch die französische Gesetze aufgehoben, abgeändert und erläutert werden
Entstehung
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XXVII
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Summariſche Inhaltsanzeie. xXuII

SiaG. 3 1.. Seite. 33 Aktenſtuͤcke(Urkunden) aus öffentlichen Orten, wo ſen, ſie aufbewahrt werden. 3 37 en. 3. 6. Beſchaͤdigung der Denkmaͤhler. 37 5. 7. Widerrechtliche Anmaßung der Titel oder Amtse⸗ chen verrichtungen. 8 37 on§. 8. Hinderniſſe in der freien Ausuͤbung der Reli⸗ ung. gionen. 1 5 V. Abſchn. Zuſammenrottung von Uebelthaͤtern, Land⸗ 15 ſtreichen und Bettelei. 38 b 5. G. 1. Luſommenroktung von Uebelthaͤtern. 38 ean 1. 2. Landſtreichen. 39 6 54§. 3. Bettelei... 39 5 Verfüͤgungen, die auf Landſtreicher eben ſo wie hrem auf Bettler anwendbar ſind. 1 39 ¹ 6) Abſchn. Vergehen mittelſt Schriften, Bildern oder nten. 1 Kupferſtichen, die ohne Namen des Verfaſſers, Druckers 1. oder Kupferſtechers ausgetheilt werden. 40 walt 8 Beſondere Verfuͤgung. 141 5 9 Abſchn. Von unerlaubten geſellſchaftlichen Vereini⸗ Ge⸗gungen oder Zuſammenkunften. 41 züh⸗ 8 II. Tit. Verbrechen und Vergehen gegen Privat⸗ . 1 perſonen. 42 ihre I. Kap. Verbrechen und Vergehen gegen die Perſonen. 42 chen 1) Abſchn. Mord und andere anerver vveihen gegen 2 Perſonen, Drohungen ſich an ihnen zu vergreifen. §. 1. Mord, Meuchelmord, Vatermord, Kindermord, gg. 4 Vergiftung. 42 tes§. 2. Drohungen. 42 30 2 Abſchn. Heenwillig⸗ Verwundungen und Schlaͤge, die der nicht als Mord angeſehen werden, und andere freiwil⸗ 1. 3 lige Verbrechen und Vergehen... die 3) Abſchn. Unfreiwilliger Todſchlag, unfreiwillige Ver⸗ die 3 wundungen und Schlaͤge; Verbrechen und Vergehen, J die ſich entſchuldigen laſſen, und Faͤlle, worin ſie nicht ein entſchuldigt werden koͤnnen; Todſchlag, Verwundungen ge und Schlaͤge, die weder Verbrechen noch Vergehen ſind. 44 1§. 1. Unfreiwilliger Todſchlag, unfreiwillige Verwun⸗ ner dungen und Schlaͤge. 44 t.§. 2. Verbrechen und Vergehen, die ſich entſchuldigen 3 laſſen, und Faͤlle, worin ſie nicht entſchuldigt wer⸗ . 35 den koͤnnen. 44 ſiſe§. 3. Todſchlag, Verwundungen und Schlaͤge, die *4. weder Verbrechen noch Veigehen ſind. 45 2. 4) Abſchn. Verbrechen und Vergehen gegen die Sitten. 45 die⸗ 5) Abſchn. Geſetzwidrige Verhaftungen und Sequeſtra⸗ e be tionen der Perſonen. 47 8 6) Abſchn. Verbrechen und Vergehen, die dahin zielen, nach. den Beweis des Civilſtandes eines Kindes zu verhin⸗ A dern, oder zu vernichten, oder ſein Daſeyn in Gefahr chung ſu ſetzen. Entfuͤhrung minderjaͤhriger Perſonen. Ueber⸗

retung der Geſetze uͤber die Beerdigungen. 4