III. Tit. Von dem Beſchlage, der auf Mobi⸗
liargegenſtände gelegt wird, woran man ein Eigenthumsrecht zu haben behauptet.
IV. Tit. Von dem Uebergebote im Falle einer freiwilligen Veräußerung.*
V. Tit. Von den Mitteln, die man zu ergreifen hat, um die Ausfertigung oder Abſchrift eines Aktes zu erhalten, oder deſſen Berich⸗
ttigung zu erwirken.
VI. Tit. Einige Verfuͤgungen, die ſich auf die Einſetzung in den Beſitz der Güter eines Abweſenden beziehen.
VII. Tit. Von der Autoriſation verheiratheter
2 Frauen.
VVIII. Tit. Von Guͤterſeparationen.
IX. Tit. Von der perſönlichen Trennung ohne Auflöſung der Ehe, und von der Ehe⸗ ſcheidung.
X. Tit. Von Familiengutachten.
Xl. Tit. Von der Interdiktion. 1 1
XII. Tit. Von der Wohlthat der Güterabtretung.
LZweites Buch.
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Bon dem Verfahßren bri Erüffnung einer
Erbſchaft.
I. Tit. Von Anlegung der Siegel nach einem Sterbfalle
II. Tit. Von Oppoſitionen bei Gelegenheit der Verſieglung. III. Tit. Von Abnehmung der Siegel.
IV. Tit. Von dem Inventarium.
V. Tit. Vom Verkaufe der Mobiliarſchaft.
VI. Tit. Vom Verkaufe der Immobilien.
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