des Geſetzbuches. 447
5. Cap. Von der Annahme und der n der Erb⸗ ſchaften.. Seite 147 1. Abſch. Von der ſnnahne daſ⸗ 2. Abſch. Von der Ausſchlagung der Erbſchaften 149
3. Abſch. Von der Rechtswohlthat des Inventars, deren Wir⸗ kungen, und den Verbindlichkeiten des davon
Gebrauch machenden Erben(des Beneficiar⸗Erben). 150
4. Abſch. Von erbloſen Verlaſſenſchaften s. Cap. Von der Theilung und Collation. 1. Abſch. Von der Theilungsklage und deren Form
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a. Abſch. Vonder Collation(Einwerfung in die Erbſchaftsmaſſe) 160
3. Abſch. Von der Bezahlung der Schulden
4. Abſch. Von den Wirkungen der Theilung und der Ge⸗ waͤhrleiſtung fuͤr die Erbtheile.
5. Abſch. Von der Auſhebung geſchehener Theilungen
1. CLap. Allgemeine Verfuͤgungen..
2. Cap. Von der Faͤhigkeit, durch Schenkung unter Leben⸗ den oder Teſtament zu verfuͤgen oder zu erwerben.
3. Cap. Von dem diſponiblen(der freyen Verfuͤgung un⸗ terworfenen) Vermoͤgenstheile, und von der Re⸗ duction(Verminderung)
1. Abſch. Von dem diſponiblen Vermögenstheile
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II. Titel.
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. Abſch. Von der Reduction der Schenkungen u. Vermaͤchtniſſe 173
4. Cap. Von den Schenkungen unter Lebenden ⸗ 1. Abſch. Von der Form der Schenkungen unter Lebenden. 2. Abſch. Von den Ausnahmen von der Regel, daß Schen⸗
kungen unter Lebenden unwiderruflich ſind Ca Von teſtamentariſchen Verfuͤgungen 6 Abſch. Von den allgemeinen Regeln uͤber die Form der Seſtamente a. Abſch. Von den beſondern Regeln àver die Form gewiſet Teſtamente „Abſch. Von den Erben⸗Einſetz ungen, und den Vermächt⸗ niſſen im Allgemeinen 4. Abſch. Von Univerſal⸗Vermaͤchtniſſen 5. Abſch. Von den Vermaͤchtniſſen unter einem univerſaltitel. Abſch. Von den Partikularvermaͤchtniſſen. 7.„Aſc. Von den Leſtamentsexecutoren(den mit der Vol ziehung des Teſtamentes beauftragten Perſonen). s. Abſch. Von der Widerrufung der Leſtamente und den Urſachen ihrer Unwirkſamkeit..
6. Cap. Von den Verfuͤgungen, die zum Vortheile 6 Enkel des Schenkers oder Teſtators oder der Kinder ſeiner Geſchwiſter erlaubt ſind
7. Cap. Von den Theilungen, welche Eltern oder andere Aſcendenten unter ihren Deſcendenten vornehmen.
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