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Ueber den Code Napoleon und dessen Einführung in Deutschland / Von August Wilhelm Rehberg, Königlich Grossbrittanischen Hofrathe und Mitgliede der Gesellschaft der Wissenschaften zu Göttingen
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Napoleon erzeugt iſt, nach ſeiner Aufhebung auf Alimente klagen? Wie wird die Verjaͤhrung beur⸗ theilt?

Sechtens: duͤrfen die Klagen reaßumirt werden, die unter franzoͤſiſcher Rechtspflege blos wegen verletzter proceſſualiſcher Form abgewieſen, deren Gegenſtand alſo gar nicht eroͤrtert worden?

Siebentens: wie werden die bereits einge⸗ leiteten Rechtsſtreite beendigt? Soll die ganze Verhandlung aufs neue, nach der ganz abweichen⸗ den deutſchen Proceßordnung angefangen, und den Partheyen die druͤckende, fuͤr manche, das Object des Streits aufwiegende Ausgabe neuer Koſten aufgebuͤrdet werden? Wie kann die deut⸗ ſche Proceßordnung in einen angefangnen franzoͤ⸗ ſiſchen Rechtsſtreit eingeſchoben werden?

Endlich, ſind bey dem Uebergange der mit dem franzöſiſchen Rechte verbundnen oͤffentlichen Anſtalten, der Hypothekenconſervatorien und der Notariate, in andre mit der deutſchen Rechtspflege uͤbereinſtimmende Formen, ſehr viele Vorſichts⸗