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Ueber den Code Napoleon und dessen Einführung in Deutschland / Von August Wilhelm Rehberg, Königlich Grossbrittanischen Hofrathe und Mitgliede der Gesellschaft der Wissenschaften zu Göttingen
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werden: bey Strafe der Vernichtung. In jedem Augenblicke da ein Geſchaͤft eingegangen wird, muß gefragt werden, was das neue Recht mit ſich bringe? was es verſtatte? was es un⸗ terſage? Die unverſchuldete Unwiſſenheit des Privatmannes, die unvermeidliche Unkunde des unter ganz andern Verhaͤltniſſen gebildeten Rechtsgelehrten, zieht der ungluͤcklichen Parthey, vielleicht ihren Kindern, ihren Erben, ihren Nach⸗ folgern, einen Nachtheil zu, den kein Menſch vorauszuſehen und abzuwenden vermogte.

Noch weit mehr. Alle bereits eingegangenen Verbindlichkeiten und Verhaͤltniſſe muͤſſen gepruft werden. Jeder Menſch muß ſein ganzes Leben durchgehen, alles was er gethan hat, und noch Folgen hat oder haben kann, an die Regel des neuen Rechts halten, und danach eine Rectifica⸗ tion vornehmen. Iſt das moͤglich? doch iſt es nothwendig.

Der 2te Art. des Code Napoleon ſanctionirt zwar ausdruͤcklich die Maxime: La Loi ne dispose