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Seite ebenfalls die Unabhaͤngigkeit andrer Staaten und Voöͤlker anerkennen will. So mögen denn auch immerhin franzoſi⸗ ſche Staatsmaͤnner und Redner, der Ei⸗ telkeit ihrer Nation mit Lobreden ihres neuen Rechts ſchmeicheln, wenn dieſes nur in Deutſchland ewig fremd bleibt: in Deutſchland aber einheimiſche wohlgeſinnte, durch ernſtes Nachdenken, Forſchen und Erfahrung gebildete Staatsmänner, Rich⸗ ter, Rechtsgelehrte, berufen werden, um durch verbeſſerte Geſetze und Ordnungen dem Bedurfniſſe der Voͤlker abzuhelfen, welche durch jene auslaͤndiſche Weisheit
ſchlecht berathen wuͤrden.
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