468 Inhaltsverzeichniß
2. Abſch. Von der Verwaltung der Guͤtergemeinſchaft, und den Wirkungen der von dem einen oder dem andern Ehegatten in Beziehung auf die eheliche Geſellſchaft vorgenommenen Handlungen. Seite 272 3. Abſch. Von der Aufloͤſung der Guͤtergemeinſchaft und eini⸗ i Fee 277 4. Abſch. Von der Annahme der gůteremeinſchaft und 6 Entſagung auf dieſelbe, wie auch von den dar⸗
auf ſich beziehenden Bedingungen... 280 5. Abſch. Von der Theilung des gemeinſchaftlichen Vermi⸗
gens nach erfolgter Annahme. 285 S Von der Theilung des Vermoͤgens..... daſ⸗ §. 2. Von dem Paſſivbeſtande der Guͤtergemeinſchaft und
dem Beytrage zu den Schulden... 286 6. Abſch. Von der Verzichtleiſtung auf die Guͤtergemeinſchaft
und deren Wirkungen 28)
Verfuͤgung in Ruͤckſicht der geſetzlichen Gäterge⸗ meinſchaft fuͤr den Fall, wo einer der Ehegat⸗ ten oder beyde aus vorigen Ehen Kinder haben. 268
Zweyter Theil.
Vonder vertragsmaͤßigen Guͤtergemeinſchaft und den Verabredungen, welche die geſetzliche Guͤterge⸗ meinſchaft abaͤndern oder ſogar ausſchließen koͤnnen. 259 1. Abſch. Von der auf die Errungenſchaft beſchraͤnkten Guter⸗ gemeinſchaft.. 290 2. Abſch. Von der Verabredung, welche das beweglich Ver⸗ moͤgen ganz oder zum Theil von der Sictt⸗ meinſchaft ausſchließt. ſ 3. Abſch. Von der Verabredung der Motſinriſtung 4. Abſch. Von der Verabredung der Schuldenabſonderung 2935 5. Abſch. Von der der Ehefrau eingeraͤumten Befugniß, ihr ein⸗ gebrachtes Vermoͤgen ſchuldenfrey zuruͤckzunehmen. 294 6. Abſch. Von der vertragsmaͤßigen Vorwegnahme 295 7. Abſch. Von den Verabredungen, wodurch den beyden Ehe⸗ gatten ungleiche Antheile an der E
ſchaft angewieſen werden„ 296
3. Abſch. Von der allgemeinen Guͤtergemeinſchaft.. 297 Verfuͤgungen, welche fuͤr die obigen acht Ab⸗
S ſchnitte gemeinſchaftlich gelten 298 9. Abſch. Von den die Snn ausſchließenden Ver⸗
traͤgen.. daſ⸗ S. 1, Von der Verabredung der Szegatten, ohne Gäter⸗
gemeinſchaft einander heirathen zu wollen 299
Von der Verabredung der Vermoͤgensabſonderung. 300
3. Cap. Von dem Brautſchatzverhaͤltniſſe.. 301
1. Abſch. Von der Beſtellung des Brautſchatzes daſ⸗


