des Geſetzbuches. 465
5, Cap. Von der Annahme und der Ausſchlagung der Erb⸗ ſ Seite 147 1. Abſch. Von der Annahme ſ . Abſch. Von der Ausſchlagung der Erbſchaften.. 149
3. Abſch. Von der Rechtswohlthat des Inventars, deren Wir⸗ kungen, und den Verbindlichkeiten des davon Gebrauch machenden Erben(des Beneſiciar⸗Erben). 150
4. Abſch. Von erbloſen Verlaſſenſchaften 154
6. Cap. Von der Theilung und Collation. 155 1. Abſch. Von der Theilungsklage und deren Form. daſ⸗
2. Abſch. Von der Collation(Einwerfung in die Erbſchaftsmaſſe) 160
3. Abſch. Von der Bezahlung der Schulden 11414164
4. Abſch. Von den Wirkuhgen der Theilung und der Ge⸗ währleiſtung fuͤr die Erbtheile.. 166 §. Abſch. Von der Aufhebung geſchehener Theilungen 167
II. Titel. Von Schenkungenunter Lebenden und von Teſtamenten. 168 1. Cap. Allgemeine Verfuͤgungen daſt 2. Cap. Von der Fäͤhigkeit, durch Schenkung unter Leben⸗ den oder Deſtament zu verfuͤgen oder zu erwerben. 169
3. Cap. Von dem diſponiblen(der freyen Verfuͤgung un⸗ terworfenen) Vermoͤgenstheile, und von der Re⸗ duction(Verminderung)
. ⸗ ⸗ 172 . Abſch. Von dem diſponiblen Vermogenstheile. daſ- 2. Abſch. Von der Reduction der Schenkungen u. Vermaͤchtniſſe 173
4. Cap. Von den Schenkungen unter Lebenden 175
1. Abſch. Von der Form der Schenkungen unter Lebenden. daſ⸗ 2. Abſch. Von den Ausnahmen von der Regel, daß Schen⸗ kungen unter Lebenden unwiderruflich ſind 179 5. Cap. Von teſtamentariſchen Verfuͤgungen. 152 1. Abſch. Von den allgemeinen Regeln uͤber die Form der e a. Abſch. Von den beſondern Regeln uͤber die Form gewiſſer Feſtmente 3. Abſch. Von den Erben⸗Einſetzungen, und den Vermaͤcht⸗
niſſen im Allgemeinen 4. Abſch. Von Univerſal⸗Vermaͤchtniſſen. §. Abſch. Von den Vermaͤchtniſſen unter einem Univerſaltitel. 191 6. Abſch. Von den Partikularvermaͤchtniſſen 5. Abſch. Von den Teſtamentsexecutoren Qden mit der Voll⸗ ziehung des Teſtamentes beauftragten Perſonen). 194 s. Abſch. Von der Widerrufung der Leſtamente und den Urſachen ihrer Unwirkſamkeit 6. Cap. Von den Verfuͤgungen, die zum Vortheile der Enkel des Schenkers oder Teſtators oder der Kinder ſeiner Geſchwiſter erlaubt ſind . Cap. Von den Theilungen, w lche Eltern oder andere Aſcendenten unter ihren Deſcendenten vornehmen. 205
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