4 Alphabetiſches Regiſter.
Ihm werden die Klagen auf Eheſcheidung und die hierauf ſich beziehende Prozedur mitgetheilt; er muß vor Erlaſſung jedes Vorbeſcheides und des End⸗Urtheils gehört werden, 239. Was er bey der Eheſcheidung auf wechſelſeitige Ein- willigung zu unrerſuchen habe, 289. Die Appellarions⸗Acte von dem Ürtheile, worin die Eheſcheidung auf wechſelſeitige Einwilligung fuͤr unſtatthaft erklaͤrt wird, muſſen ihm inſt⸗ nuirt werden, und er hat alle Prozeß⸗Acten an den kaiſer⸗ lichen General⸗Procurator bey dem Appellations⸗Gerichtshofe zu ſenden, 292 u. 295. Er traͤgt auf Einſperrung der Frau an, gegen die wegen eines von ihr begangenen Ehebruchs die Eheſcheidung oder Abſonderung von Tiſch und Bett erwirkt worden, 298 u. 508. Ihm wird eine Ausfertigung des vor dem Friedensrichter gefertigten Adoptions⸗Actes zugeſtellt, 354 u. f. Die Erben des Adoptanten koönnen ihm Denkſchriften einhaͤndigen, wenn derſelbe ſtirbt, bevor ent⸗ ſcheidend uͤber die Adoption erkannt worden, 360. Der Praͤ⸗ ſident halt mit ihm Ruͤckſprache, wenn die Einſperrung eines uͤbel geſitteten Kindes verlangt wird, welches das ſechszehnte Jahr angetreten hat, 377 u. f. Er wird vernommen, wenn es ſich handelt, die Aufnahme eines Aulehns füͤr einen Min⸗ derjaͤhrigen zu autoriſiren, die liegenden Guler deſſelben zu veraͤußern oder zur Hypotyeck zu ſteilen, 158. Exr muß die Interdiction wider Raſende, er kann ſie in gewiſſen Fäͤllen auch gegen Blodſinnige und Wahnſinnige nachſuchen, 491 u. f. Er wohnt dem Verhoͤre desjenigen bey, auf deſſen Interdic⸗ tion angetragen worden, er wird gehoͤrt, wenn es ſich um Beſtaͤtigung des Gutachtens handelt, das der Familienrath wegen der Beſtimmungen des Ehe⸗Contractes des Kindes eines Interdicirten gegeben hat, ſo wie vor Erlaſſung aller Urtheile, die ſich auf Interdiction oder gerichtliche Anord⸗ nung eines Beyſtandes beziehen, 511 u. f. Wenn wegen Mangel an rechtmaͤßigen Erben ein natuͤrliches Kind, oder wenn der uͤberlebende Ehegatte oder der Staat eine Erbſchaft in Anſpruch nimmt, 770. Er kann auf Ernennung eines Curators vacanter Erbſchaften antragen, 31½2. Er muß die Verſiegelung der Erbſchafts⸗Effecten requiriren, wenn nicht alle Erben anweſend ſind, oder es unter ihnen Minderjaͤhrige oder Interdicirte giebt, 819. Er hat bey dem Gerichte auf die Erklärung anzutragen, daß den begunſtigten ihre Rechte anerfallen ſepen, wenn der mit der Reſtitution einer Sache beauftragte unterlaffen hat, einen Vormund ernennen zu laſſen, 1057. Ihm kommt es zu, die Errichtung eines In⸗ ventariums uber die der Reſtitution unterworfenen Guͤter nachzuſuchen, wenn dieß von jenen Perſonen nicht geſchehen iſt, denen dieſe Pflicht obliegt, 1061. Er iſt verbunden, die Eintragung der Hypothecken nachzuſuchen⸗ welche verheira⸗ theten Frauen gegen ihre Männer und Minderjährigen gegen ihre Vormunder zuſtehen, wenn jene, denen das Geſetz dieſe
Verbindlichkeit auferlegt, es zu thun verſaͤumt haben, 2158.


